Drucksache - 2174/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2174/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Wildgehege in den Rehbergen erhalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2174/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Wildgehege im Volkspark Rehberge zu erhalten und dazu notwendige Maßnahmen zum Erhalt von gesunden Tiergruppen zu treffen. Hierzu soll auch mit anderen Bezirken, die Tiergehege haben, diskutiert werden, wie zum Beispiel durch die Mischung von Herden sichergestellt werden kann, dass die Tiere in Gruppen möglichst nah an ihrer natürlichen Gruppengröße gehalten werden können und nicht vereinsamen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern die Finanzierung der Pflege zum Teil durch die Kooperation mit einem Träger zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden kann.
Das Bezirksamt hat am 17.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Tiergehege in den Rehbergen werden erhalten. Um eine möglichst gute Versorgung der Tiere zu gewährleisten, wird eine gelernte Tierpflegerin aus dem Revier Alexanderplatz in das Revier Rehberge versetzt.
Die frei gewordenen Kapazitäten und Mittel aus dem Titel 3810 / Titel 54039 werden nach dem Tod der letzten Stadtbärin vollständig in die Gehege in den Rehbergen investiert. Hierbei ist zu beachten, dass diese (10.000 ? für 2015) bereits Ende Oktober fast vollständig aufgebraucht waren. Um einen gesunden Bestand zu erhalten, ist es erforderlich, diesen Titel auf mind. 15.000 ? auf-zustocken, da einige Tiere in letzter Zeit altersbedingt verstorben sind und Ersatzbeschaffungen notwendig wären. Eine Kürzung dieser Mittel würde die Umsetzung des BVV-Beschlusses gefährden.
Nähere Gespräche mit anderen Bezirken/Einrichtungen haben noch nicht stattgefunden, werden jedoch angestrebt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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