Drucksache - 1958/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Mauerpark - Der Bezirk bleibt verfahrensverantwortlich!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Diedrich und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.03.2015
2. Version vom 17.03.2015
3. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Mitte von Berlin lehnt das Ansinnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab, die Bebauungsplanverfahren 1-64aVE und 1-64b "Mauerpark" an sich zu ziehen.

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, die ablehnende Haltung des Bezirks gegenüber dem Senat von Berlin zum Ausdruck zu bringen und im Rat der Bürgermeister gegen eine entsprechende Senatsvorlage zu stimmen, mit der beabsichtigt ist, das Areal zu einem "Gebiet außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung" gemäß § 9 AGBauGB erklären zu lassen. Um eine 2/3-Mehrheit gegen das Vorhaben des Senates im Rat der Bürgermeister zu erreichen, möge das Bezirksamt bereits im Vorfeld einer diesbezüglichen Sitzung bei den anderen Bezirken intensiv dafür werben, ebenfalls eine solche Senatsvorlage abzulehnen.

 

 

Begründung:

Seit 25 Jahren engagieren sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin für einen Park im ehemaligen Grenzgebiet zwischen Prenzlauer Berg und Wedding. Im Ergebnis der frühzeitigen rgerbeteiligung machte eine überdeutliche Mehrheit der beteiligten Bevölkerung im Jahr 2010 ihre ablehnende Haltung zu jeglichen Bebauungsplänen im Mauerparks deutlich. Zu den aktuellen Bauplänen nördlich der Gleimstraße (Bebauungsplanentwurf 1-64aVE) sowie der öffentlichen Grünanlage östlich der Gleimstraße (Bebauungsplanentwurf 1-64b) ist ein Bürgerbegehren beantragt und steht kurz vor der Zulassung durch das Bezirksamt Mitte, dass die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger über Nutzungskonflikte und Verdrängungsszenarien in Folge von Luxuswohnungsbau und steigenden Mieten in den Quartieren zum Ausdruck bringt. Ein Bürgerbegehren ist ein geeignetes Verfahren, um die Akzeptanz von städtischen Entwicklungsnahmen in Erfahrung zu bringen.

 

Der zuständige Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, hat nun erklärt: "Der Senat von Berlin wird das Areal noch im März zu einem "Gebiet außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung" gemäß § 9 AGBauGB erklären. Damit liegt die Planungshoheit beim Land Berlin." (vergl. PE 04.03.2015 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1503/nachricht5500.html

 

Aus den gewöhnlich gut informierten Kreisen* wurde verlautbart, dass am 17.3.2015 mit der avisierten Senatsvorlage gerechnet werden kann.

 

Nachdem inzwischen fast alle Verfahrensschritte für den Bebauungsplanentwurf 1-64aVE durch den Bezirk, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, durchgeführt wurden und lediglich nur noch die Auswertung der Öffentlichen Auslegung und eine Beschlussfassung (oder Nichtbeschlussfassung) durch das bezirkliche Parlament, die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin aussteht, kann dieser Schritt nur ein Ziel haben: Das anstehende bezirkliche Bürgerbegehren "100% Bürgerbeteiligung -100% Mauerpark" abzuwürgen und gegenstandlos zu machen. Damit widerspricht der Stadtentwicklungssenator allen Bekundungen des Senates, die Entwicklung der Stadt in einem breit angelegten Bürgerinnen- und Bürgerdiskurs zu führen und bedeutet einen nicht hinnehmbaren Affront gegen jegliche Bürgerbeteiligungskultur in Berlin.

 

Der Rat der Bürgermeister hat die Möglichkeit, sein Veto gegen das beabsichtigte Verfahren einzulegen. Hierzu heißt es in § 9 AGBauGB: "Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung -

(1) Der Senat kann im Benehmen mit dem Rat der Bürgermeister durch Beschluss feststellen, dass ein bestimmtes Gebiet

  1. von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung ist oder
  2. r Industrie- und Gewerbeansiedlungen von derartiger Bedeutung wesentlich ist.

Widerspricht der Rat der Bürgermeister mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder, bedarf der Beschluss des Senats der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

(2) Äert sich der Rat der Bürgermeister nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten, darf der Senat davon ausgehen, dass Einvernehmen mit dem Rat der Bürgermeister besteht.

Damit gibt es die Möglichkeit, das Verfahren der Entscheidung des Landesparlamentes zu unterwerfen. Die kann dann entscheiden, ob es ebenfalls der Auffassung ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechte nach dem Bezirksverwaltungsgesetz mit einem Taschenspielertrick entzogen werden können. Ein Verfahren, das dem Anlass des Vorganges mindestens angemessen ist.

 

 

* Information des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Ordnung Mitte, Carsten Spallek, im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren Mauerpark am 11.03.2015

 

 

 

 
 

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