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Betreff: |
Schultheiss: Wir können alles, außer Bebauungspläne (III) |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Verfasser: | Urbatsch, Briest, Bertermann | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt - Welche schwerwiegenden Fehler / Abwägungsfehler bemängelte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 18.12.2014, die dazu führten, dass der Bebauungsplan 1-43VE als unwirksam erklärt wurde?
- Welche dieser Mängel wurden bereits im Rahmen des Verfahrens von wem problematisiert?
- Welche Konsequenzen hat das Urteil des OVG auf das weitere Verfahren?
- Liegen Einsprüche / Widersprüche gegen die Baugenehmigung oder Sanierungsrechtliche Genehmigung vor?
Wenn ja, welche Konsequenzen haben diese auf das weitere Verfahren? - Warum war das Bezirksamt in Kenntnis des OVG-Termins, in dem die Rechtmäßigkeit des B-Plan 1-43VE zur Diskussion stand, genötigt, am selben Tag die Baugenehmigung (BG) zu erteilen bzw. welche terminlichen oder sonstigen Zwänge bestanden, am 18.12.2014 die BG zu erteilen?
- Zu welchem Zeitpunkt wurde die Baugenehmigung unterschrieben und dem Vorhabenträger zugestellt (Bitte konkrete Uhrzeit angeben)?
- Warum war das Bezirksamt in Kenntnis des OVG-Termins, in dem die Rechtsmäßigkeit des B-Plan 1-43VE zur Diskussion stand, genötigt, am vorhergehenden Tag die Sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen bzw. welche terminlichen oder sonstigen Zwänge bestanden, am 17.12.2014 die die Sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen?
- Auf welcher Grundlage wurde die Sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt, bzw. welche/s Sanierungsziel/e wurde der Begründung der Sanierungsrechtliche Genehmigung zu Grunde gelegt?
- Wann erfolgte die denkmalrechtliche Genehmigung?
- Ist es zutreffend, dass in der Konsequenz des OVG-Urteils auch der Durchführungsvertrag zum B-Plan 1-43VE unwirksam ist?
10a. Wenn ja, wie gedenkt das Bezirksamt zu gewährleisten, dass die im Durchführungsvertrag vereinbarten Regelungen trotzdem umgesetzt werden? 10b. Wenn nein, warum nicht? |
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