Drucksache - 1905/IV  

 
 
Betreff: Schultheiss: Wir können alles, außer Bebauungspläne (III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Urbatsch, Briest, Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 10.02.2015

Wir fragen das Bezirksamt

 

 

  1. Welche schwerwiegenden Fehler / Abwägungsfehler bemängelte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 18.12.2014, die dazu führten, dass der Bebauungsplan 1-43VE als unwirksam erklärt wurde?

 

  1. Welche dieser Mängel wurden bereits im Rahmen des Verfahrens von wem problematisiert?

 

  1. Welche Konsequenzen hat das Urteil des OVG auf das weitere Verfahren?

 

  1. Liegen Einsprüche / Widersprüche gegen die Baugenehmigung oder Sanierungsrechtliche Genehmigung vor?

Wenn ja, welche Konsequenzen haben diese auf das weitere Verfahren?

 

  1. Warum war das Bezirksamt in Kenntnis des OVG-Termins, in dem die Rechtmäßigkeit des B-Plan 1-43VE zur Diskussion stand, genötigt, am selben Tag die Baugenehmigung (BG) zu erteilen bzw. welche terminlichen oder sonstigen Zwänge bestanden, am 18.12.2014 die BG zu erteilen?

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Baugenehmigung unterschrieben und dem Vorhabenträger zugestellt (Bitte konkrete Uhrzeit angeben)?

 

  1. Warum war das Bezirksamt in Kenntnis des OVG-Termins, in dem die Rechtsmäßigkeit des B-Plan 1-43VE zur Diskussion stand, genötigt, am vorhergehenden Tag die Sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen bzw. welche terminlichen oder sonstigen Zwänge bestanden, am 17.12.2014 die die Sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen?

 

  1. Auf welcher Grundlage wurde die Sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt, bzw. welche/s Sanierungsziel/e wurde der Begründung der Sanierungsrechtliche Genehmigung zu Grunde gelegt?

 

  1. Wann erfolgte die denkmalrechtliche Genehmigung?

 

  1. Ist es zutreffend, dass in der Konsequenz des OVG-Urteils auch der Durchführungsvertrag zum B-Plan 1-43VE unwirksam ist?

10a.              Wenn ja, wie gedenkt das Bezirksamt zu gewährleisten, dass die im Durchführungsvertrag vereinbarten Regelungen trotzdem umgesetzt werden?

10b.              Wenn nein, warum nicht?

 

 
 

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