Drucksache - 1604/IV  

 
 
Betreff: Neues Wohnen in der Kruppstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antag Grüne vom 09.09.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 06.01.2015
5. ZB vom 22.01.2015
5. Anlage
6. VzK vom 27.08.2015
7. Vertagt
8. Zwischenbericht
VzK vom 07.03.2016
10. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .08.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1604/IV

Vorlage - zur Kenntnisnahme

über

Neues Wohnen in der Kruppstraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1604/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin und dem Berliner Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass die Vergabe der Grundstücke Kruppstraße 14a unter folgenden Rahmenbedingungen erfolgt:

1.Das Grundstück ist als Wohnstandort zu entwickeln.

2.Die Vergabe des Grundstücks soll im Ergebnis eines Konzeptverfahrens an eine Hausprojektinitiative oder eine Wohnungsbaugenossenschaften erfolgen.

3.Als ein wichtiges Kriterium in dem Verfahren soll neben der langfristigen Bereitstellung
bezahlbarer Wohnraums auch ein langfristig abgesicherter Beitrag zur Sicherung der sozialen Infrastruktur vor Ort formuliert werden.

Sollte zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen ein noch zu schaffendes Planungsrecht erforderlich sein, wird das Bezirksamt weiterhin ersucht, die diesbezüglichen Verfahren umgehend einzuleiten.

 

Das Bezirksamt hat am 18.08.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als 2. Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zum derzeitigen Sachstand wird auf die Beantwortung der Anfrage 1178/IV Neues Wohnen oder Lernen in der Kruppstr. 14a verwiesen (s. Anlage).

 

A) Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

Berlin, den

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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