Drucksache - 1091/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1091/IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Schulwegsicherung in Moabit-West aus AZ-Mitteln
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1091/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der VLB zu prüfen, inwieweit eine Sicherung der Schulwege hin zur Miriam-Makeba-Grundschule in Moabit aus AZ-Mitteln zeitnah darstellbar ist. Ziel ist die Schaffung zweier Fußgängerüberwege bzw. Zebrastreifen in der Beusselstraße auf Höhe der Zwinglistraße und der Erasmusstraße, wie dies auch die Initiative "Engagement Berlin Moabit" und die Stadtteilvertretung Turmstraße befürworten.
Der BVV Mitte ist bis zum 31.12.2013 Bericht zu erstatten.
Das Bezirksamt hat am 05.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist mit Beschluss des Bezirksamts vom 07.01.2014 ein Zwischenbericht zur Kenntnis gebracht worden.
Das Vorhaben ,Schulwegsicherung in Moabit West' wird weiterhin von den für das AZ-Programm zuständigen Stellen positiv eingeschätzt. Dass es trotzdem bislang nicht zu einer Planung und einer projektbezogenen Beantragung von Mitteln im Programm gekommen ist, erklärt sich folgendermaßen:
Die Beusselstraße ist eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße. Damit liegt die Zuständigkeit bei der Senatsdienststelle. Für die Beusselstraße liegen bereits zwei Untersuchungen, welche von Senatsseite veranlasst worden sind, vor. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung zur Lärmminderung und um eine Untersuchung zur Radwegeführung.
Angestrebt wird eine Maßnahme, in der die Aspekte der Lärmminderung und der Radwegeführung um weitere Aspekte und entsprechende Planungen, z.B. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, ergänzt werden sowie diese durch eine Finanzierung im AZ-Programm unterlegt werden. Damit ist eine umfassende Maßnahme geplant.
Die Planung ist allerdings von der Entwicklung des Verkehrs in der Beusselstraße vor dem Hintergrund der Schließung des Flughafens Tegel und der weiteren dortigen Entwicklung abhängig. Die Beusselstraße ist derzeit ein viel genutzter Zubringer für den Flughafen. Von Seiten der zuständigen Abteilung des Senats ist daher klar gestellt worden, dass eine Planung erst in Kenntnis der Entwicklung erfolgen kann; also gegebenenfalls nach Schließung des Flughafens.
Einzelne Maßnahmen isoliert vorzuziehen ist insofern nicht möglich, als dass sich diese in eine Gesamtplanung einfügen müssten. Ein gegebenenfalls notwendiger Rückbau einer vorgezogenen Maßnahme im Rahmen eines dann weitergehenden Umbaus ist schon aus förderungstechnischer Sicht zu vermeiden.
Das Projekt des Umbaus der Beusselstraße wird grundsätzlich weiter verfolgt, verzögert sich aber vor dem Hintergrund der obengenannten Problematik.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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