Drucksache - 0268/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0268/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Ehemaliges Militärgefängnis Lehrter Straße 60/61 unter Denkmalschutz stellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0268/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Gebäude der ehemaligen Arrest-Anstalt der Berliner Garnison/Militärgefängnis (Lehrter Straße 60/61 in die Denkmalschutzliste aufgenommen werden können, um sie auch nach Aufgabe durch das Amtsgericht bzw. durch die JVA Plötzensee entsprechend zu erhalten.
Das Bezirksamt hat am 28.05.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Beschluss der BVV wurde an das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) mit der Bitte um Aufnahme des Gebäudes Lehrter Straße 60/61 in die Denkmalliste des Landes Berlin übermittelt.
Das LDA, Fachbereich Denkmalinventarisation und Denkmalvermittlung, hat mitgeteilt, dass das Objekt Lehrter Straße 60-61 mit Datum 17.05.2013 als Baudenkmal (nach § 2 Abs. 2 DSchG Bln) in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Es umfasst die nördliche Militär-Arrestanstalt, bestehend aus Gefängnisbau, Gerichtsgebäude und Beamtenwohnhaus.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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