gem. §43 BezVG… – Einwohner*innenfragestunde
- In jeder ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung soll eine Einwohner*innenfragestunde eingerichtet werden.
- Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohner*innenfragestunde Stellung zu nehmen.
- Die Einwohner*innenfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV).
- Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.