Rede des Bezirksbürgermeisters Stephan von Dassel zum 510. Jahrestages des Berliner Hostienschädnungsprozesses

Gedenkveranstaltung zum 510. Jahrestag des Berliner Hostienschädnungsprozesses

Anlässlich des 510. Jahrestages des Berliner Hostienschändungsprozesses von 1510 fand am Sonntag, 19. Juli 2020, eine Gedenkveranstaltung auf dem Neuen Markt statt. Das Bezirksamt Mitte erinnerte an das historische Ereignis, das heute im Gedächtnis der Stadt nur noch wenig präsent ist: Nach einem Schauprozess wurden vor 510 Jahren 39 Juden öffentlich verbrannt und alle anderen Jüdinnen und Juden aus Berlin und der Mark Brandenburg vertrieben.

Hier die Rede anlässlich der Gedenkveranstaltung zum 510. Jahrestag des Berliner Hostienschändungsprozesses von 1510 (in Zusammenarbeit mit den Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte):

“Sehr geehrte Frau Kantorin Gerstetter, sehr geehrter Herr Senator Dr. Lederer, sehr geehrter Herr Staatssekretär Dünow, meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir erinnern an den Berliner Hostienschändungsprozess von 1510, der sich in diesem Jahr zum 510. Mal jährt. Dass wir heute an dieses Verbrechen erinnern und der Opfer gedenken, geht auch auf beispielhaftes bürgerschaftliches Engagement zurück. Dafür bin ich sehr dankbar und freue mich stellvertretend für viele engagierte Bürgerinnen und Bürger Frau Genin begrüßen zu dürfen.

Der Bezirk Mitte möchte dazu beitragen, dass dieses Gedenken Teil der Erinnerungskultur von Berlin und des Landes Brandenburg wird. Der Hostienschändungsprozess war nicht ein lokales Ereignis, sondern er betraf die ganze Stadt und die ganze Region.

Vor 510 Jahren wurde hier an zentraler Stelle, auf dem Gelände des damaligen Neuen Marktes, auf Veranlassung des Kurfürsten Joachim des Ersten ein Schauprozess gegen die Berliner und Brandenburger Juden inszeniert.

Der Prozess war ein großes Spektakel. Richter, Schöffen und Angeklagte nahmen auf einem eigens errichteten Gerüst Platz, quasi auf einer Bühne, so dass sie Jeder und Jede sehen sollte und auch sah. Die 51 Angeklagten mussten spitze gelbe sogenannte Ketzerhüte tragen.

Die Anklagegründe, ein angeblicher Frevel von Hostien, die aus einer Kirche im Havelland gestohlen worden waren, und ein angeblicher Mord von christlichen Kindern, waren ein Ausdruck christlichen Antijudaismus. Formal gingen sie auf ein durch Folter erzwungenes Geständnis eines Diebes der Hostien zurück. Die Folter war auf Geheiß des Bischofes von Brandenburg durchgeführt worden. Das Geständnis war eine Lüge, auf der dann der ganze Prozess basierte.

Der Hostienschändungsprozess, der der letzte dieser Art auf dem Gebiet des späteren Deutschlands war, war aber nicht nur ein Ausdruck eines Versuchs der Amtskirche, ihre bröckelnde Deutungsmacht im Spätmittelalter zu festigen. Dass die Verfolgung pauschal auf alle Berliner und Brandenburger Juden ausgeweitet wurde, deutet daraufhin, dass es bei diesem Prozess auch darum ging, Juden zu Sündenböcken zu machen. Juden dienten als Sündenböcke für eigene staatliche und private Misswirtschaft. Ziel war es sich eines Schuldners, d.h. insbesondere der als Geldverleiher tätigen Juden zu entledigen und damit mit einem Schlag alles Schulden los zu sein.

Der Schauprozess endete mit Todesurteilen. Am 6. Juli 1510 wurden 39 Juden hier in der Nähe, ebenfalls vor den Augen von Schaulustigen, hingerichtet. Sie starben qualvoll durch Verbrennung auf einem Scheiterhaufen, der sich vor dem Georgentor befand.

Zwei weitere Opfer wurden enthauptet. Das galt als ein Gnadenakt, weil sie zuvor konvertiert waren 1935, im Jahr der Nürnberger Gesetze, ließ der Rabbiner Martin Salomonski, der später selbst in Auschwitz ermordet wurde, eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Opfer an der Synagoge des Altersheim in der Gerlachstraße anbringen. Er nahm an, dass die Opfer dort bestattet worden seien. Diese Tafel wurde 1988, anlässlich des 50ten Jahrestages des Novemberpogroms, in einem Gedenkstein an der Mollstraße 11 eingebracht.

1510 mussten alle anderen Jüdinnen und Juden, die nicht im Prozess verurteilt worden waren, Berlin und Brandenburg verlassen. Kurfürst Joachim ordnete an, dass sie ihr Vermögen zurücklassen mussten. Jüdische Grabsteine wurden bei Bau des Saalbaus in der Zitadelle Spandau verwendet.

So wurde 1510 jüdisches Leben und Kultur brutal beendet, und es sollte auch nichts mehr an sie erinnern.

Mehrere Jahre lebten überhaupt keine Jüdinnen und Juden mehr in Berlin und Brandenburg. Erst über 20 Jahre später wurde es Juden erlaubt, sich zu Handelszwecken in der Region aufzuhalten. Und erst über 30 Jahre nach dem Hostienschändungsprozess durften sich Juden wieder in Berlin und Brandenburg niederlassen – übrigens gegen den ausdrücklichen Protest von Martin Luther.

Mehr als 60 Jahre nach dem Hostienschändungsprozess kam es in Berlin zu einem Pogrom, bei dem die Synagoge in der Klosterstraße zerstört wurde und auch die damals hier lebenden Juden die Region verlassen mussten. Dann sollte es 100 Jahre dauern, bis sich am Ende des dreißigjährigen Krieges wieder Juden ansiedelten.

Meine Damen und Herren, diese Liste der Verfolgung von Jüdinnen und Juden in unserer Region ließe sich nun mit weiteren Beispielen fortschreiben, bis zur absoluten Kulmination während des Nationalsozialismus. Immer wieder wurden Juden gerade in Zeiten von Krisen unschuldig zu Schuldigen erklärt, um von eigenem Versagen oder nur schwer zu erklärenden Phänomenen abzulenken. Und so kommen uns die Ereignisse von 1510 erschreckend bekannt vor. Auch heute bedienen sich viele Verschwörungstheorien antisemitischer Muster, in denen nicht selten die Rothschilds und andere Vertreter eines vermeintlichen Weltjudentums für aktuelle Missstände, nicht zuletzt die Ausbreitung des Corona-Virus verantwortlich gemacht werden.

Umso wichtiger ist es in Berlin und Deutschland endlich Strukturen zu schaffen, um dauerhaft gegen Antisemitismus vorzugehen. Welche Defizite es hier in der Vergangenheit gab, zeigt nicht zuletzt die Ausstellung in unserem Rathaus Tiergarten zum Umgang mit NS-Orten nach 1945 in Ost und West. So wurde beispielsweise die Einweihung der ersten Gedenktafel zur Erinnerung an Deportationen vom Bahnhof Grunewald (Gleis 17) am 8. November 1953 zum 15. Jahrestag der Reichspogromnacht von West-Berliner Polizisten unterbunden, die den Zugang zum Güterbahnhof sperrten, weil die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Westberlin, die die Gedenktafel initiiert hatte, als kommunistisch dominiert galt.

Der heutige Bezirk Mitte wurde zum Zentrum der Deportationen der Jüdinnen und Juden in Berlin. Hier war der Großteil der Sammellager wie in der Synagoge Levetzowstraße oder der Großen Hamburger Straße. Und hier war der größte Berliner Deportationsbahnhof, der Güterbahnhof Moabit.
Dort haben wir 2017 einen neuen Gedenkort eröffnet. Am ehemaligen Standort der Synagoge in der Levetzowstraße wurde die Gedenkstätte im letzten Jahr saniert und noch ausdrucksvoller gestaltet.

Mit einem neuen künstlerischen Wettbewerb wollen wir nun auch die letzten Wege der Verfolgten, die vor aller Augen zu den Sammellagern und Deportationsbahnhöfen laufen mussten, zum Thema der Erinnerung und sichtbar machen.

Die auf Antisemitismus basierenden Zerstörungen und deren Folgen sind auch in Berlin und im Bezirk Mitte bis heute vielfältig wahrnehmbar. Sie sind nicht ungeschehen zu machen. Berlin wird nie wieder die Stadt werden, die sie vor 1933 war.

Dennoch gibt es heute wieder Jüdinnen und Juden, die hier in Berlin leben und leben wollen. Und es entwickelt sich auch eine neue jüdische Kultur. Darüber freuen wir uns sehr, und dafür sind wir sehr dankbar.

Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass die Erinnerung an dieses schändliche Ereignis, an den Berliner Hostienschändungsprozess, zu einem kritischen Geschichtsbewusstsein über die Stadtgeschichte Berlins beiträgt.

Es geht aber auch um unsere Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft aller in Berlin lebenden Menschen, und von Juden und Nicht-Juden im Besonderen. Der Fall des Hostienschändungsprozesses erinnert uns alle daran, wie wichtig es ist, frühzeitig gegen Vorurteile und gegen Verschwörungstheorien einzuschreiten, ganz gleich von wem sie ausgehen! Und wir dürfen es auch nicht zulassen, dass Antisemitismus jemals wieder zum Bestandteil staatlichen, und das heißt eben auch kommunalen Handelns wird!”

Rede von Kantorin Avitall Gerstetter anlässlich der Gedenkveranstaltung zum 510. Jahrestages des Berliner Hostienschändungsprozesses von 1510

  • Rede von Kantorin Avitall Gerstetter

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