Fütterungsproblematik am Engelbecken

zwei schwimmende Schwäne im Engelbecken

Folgen der Fütterung

Die kontinuierliche Fütterung ist eine Hauptursache für die Verschlechterung der Wasserqualität im Engelbecken. Aus der Fütterung resultieren sehr hohe Populationsdichten von Fischen und Vögeln, wobei sich die Tiere gegenseitig unter Stress setzen. Der hohe Tierbesatz bedeutet einen vermehrten Koteintrag. Da das Engelbecken weder einen Zu- noch einen Abfluss hat, werden die über das Futter und den Kot ins Gewässer gelangenden Nährstoffe darin angereichert.

Die hohe Phosphatbelastung zieht eine Beeinträchtigung der gesamtem Lebensgemeinschaft nach sich. Die biologischen und chemischen Prozesse zur Zersetzung der Nährstoffe verbrauchen den im Wasser gelösten Sauerstoff; es kann zum „Umkippen“ des Gewässers und Absterben der hier lebenden Tiere und Pflanzen kommen.

Das Risiko eines massiven Fischsterbens in einem derartig nährstoffreichen Gewässer ist insbesondere in den heißen Sommermonaten sehr groß (siehe Beispiel Lietzensee in Charlottenburg-Wilmersdorf). Diese Gefahr bleibt akut, solange keine Reduzierung des permanenten Nährstoffeintrags erreicht werden kann. Das Unterbinden oder zumindest Reduzieren der Fütterung ist somit Voraussetzung für jegliche Bemühungen zur Verbesserung der Gewässerqualität des Engelbeckens.

Auswirkungen der Fütterung auf ein Gewässer
Informationsschild zum Fütterungsverbot im Bezirk Mitte, das die Gründe erklärt, warum Wildtiere in einigen Grünanlagen nicht mehr gefüttert werden dürfen

Fütterungsverbot

Neben der Belastung des Gewässers durch die kontinuierlichen Nährstoffeinträge gibt es weitere Gründe, warum das Füttern der Tiere sehr schädlich ist. Nicht artgerechtes Futter wie Brot, Salzgebäck, Süßigkeiten, Hunde- und Katzennahrung usw. lässte die Tiere krank werden. Sie leiden an Organverfettung, Mangelerscheinungen und anderen Krankheiten. Zudem locken Futter- und Essensreste Ratten und andere Schädlinge an.

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 21.01.2020 wurde daher auf der Grundlage des Berliner Grünanlagengesetzes das Füttern der Wildtiere am Engelbecken und in drei anderen Grünanlagen im Bezirk Mitte verboten; dies wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (siehe Veröffentlichung im Amtsblatt vom 14.05.2021).

Füttern verboten

Aufklärung über die Folgen des Fütterns

Informationsschilder, die auf das Fütterungsverbot hinweisen, wurden 2020 an zwei Eingangstoren zum Engelbecken angebracht; ein QR-Code verweist auf zusätzliche Informationen auf der Webseite des Umwelt- und Naturschutzamtes. Im Rahmen eines Umweltbildungsprojektes haben auch Grundschulkinder Schilder gestaltet, die über die negativen Folgen des Fütterns informieren. Aufklärungsarbeit wird hierzu von den Stadtnatur-Rangerinnen, vom Parkdienst, Ordnungsamt und Straßen- und Grünflächenamt geleistet.

Zusätzlich sind wir auch auf die Mithilfe der Anwohnerinnen und Anwohner angewiesen, die wir darum bitten, selbst fütternde Personen anzusprechen und darauf hinzuweisen, dass dies den Tieren und dem Gewässer nicht gut tut.

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