Investorenprojekte

Illustration zum Thema Baurecht

Im Fachbereich Planung, Entwurf, Neubau werden die Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung zu Bauleitverfahren für die Belange des Straßen- und Grünflächenamtes erarbeitet.

Meist werden für die Aufstellung von Bebauungsplänen städtebauliche Verträge mit den Projektträgern abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Projektträger zur Beteiligung an den Kosten zur Entwicklung der Flächen und zur bedarfsgerechten Herstellung der Infrastruktur.

Angepasst an das jeweilige Bauvorhaben werden die Forderungen aus den fachlichen Belangen des Straßen- und Grünflächenamtes in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Dazu gehören beispielsweise Planung und Bau von Erschließungsanlagen (einschl. Fahrbahn, Geh- und Radweg, Straßenbeleuchtung, Straßenbegleitgrün, Baumpflanzungen, Umverlegung von Leitungen), von öffentlichen Spielplätzen, öffentlichen Frei- und Grünanlagen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Ein Schwerpunkt in allen Planungs- und Bauausführungsphasen ist das Controlling der Investorenprojekte. Nach erstmaliger Herstellung gehen die Anlagen ins Fachvermögen und somit in die Unterhaltung des Straßen- und Grünflächenamtes über.