Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt

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Das Sanierungsgebiet ist Teil der historischen Luisenstadt. Einst vor den Festungswällen des mittelalterlichen Berlins entstanden, entwickelte sich die nach der Königin Luise von Preußen benannte Luisenstadt bis zum II. Weltkrieg zum lebendigen Bestandteil des Berliner Zentrums.
In Folge von Kriegszerstörungen und Mauerbau verlor die Nördliche Luisenstadt große Teile ihrer historischen Bausubstanz und geriet in eine innerstädtische Randlage. Seit dem Mauerfall 1989 versucht die Luisenstadt an ihre einstige Bedeutung anzuknüpfen. Trotz erfolgter Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen gab es 2010 noch viele Brachflächen, Baulücken und leerstehende Gebäude im Gebiet. Davon waren insbesondere Bereiche an der Spree und an der Köpenicker Straße betroffen.
Um diese Situation zu verbessern, legte der Berliner Senat mit der 12. Rechtsverordnung vom 15. März 2011 Teile der Nördlichen Luisenstadt als Sanierungsgebiet förmlich fest. Das Sanierungsrecht ermöglicht den Einsatz besonderer Planungs-, Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollen gezielt öffentliche und private Investitionen in der Nördlichen Luisenstadt gelenkt werden, um städtebauliche Defizite und Funktionsschwächen zu beseitigen.

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Sanierungsziele

Zentrale Ziele sind die „Reurbanisierung“ der Nördlichen Luisenstadt und die Entwicklung des Spreeufers. Mit dem anziehenden Wohnungsneubau sind zugleich neue Herausforderung zur ausreichenden infrastrukturellen Versorgung der Bewohner zu bewältigen.

Zu den wichtigsten Sanierungszielen gehören:
• Reparatur des fragmentierten Stadtraums
• Inwertsetzung brachliegender Grundstücke
• Stärkung der Nutzungsmischung
• Qualifizierung des öffentlichen Raums
• Erschließung des Spreeufers für die Öffentlichkeit
• Anpassung der sozialen Infrastruktur an den Einwohnerzuwachs
Die Sanierungsziele werden im Laufe des Verfahrens konkretisiert. Dies erfolgt teilräumlich (z. B. mit Blockkonzepten) oder zu sektoralen Themen (z. B. Infrastruktur). Der umseitige Rahmenplan fasst die städtebaulichen Sanierungsziele zusammen.

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Städtebaulicher Rahmenplan

Als informelles Planungsinstrument stellt der Rahmenplan das Gesamtbild der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Sanierungsgebiets dar und bildet damit den Rahmen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Er trifft grundstücksscharfe Aussagen zur beabsichtigten Gebäude- und Flächennutzung, zum Erhalt bzw. Abriss von Gebäuden, zur geplanten Neubebauung sowie zu Standorten der Infrastruktur (öffentliche Grün- und Freiflächen, soziale Einrichtungen).
Im Allgemeinen sind Rahmenpläne informelle Pläne ohne direkte Außenwirkung gegenüber Grundstückseigentümern oder anderen Betroffenen. Im Sanierungsgebiet hat der Rahmenplan jedoch eine darüber hinaus gehende rechtliche Wirkung. Hier unterliegen bauliche Maßnahmen und Rechtsvorgänge einer Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB. Die Genehmigungsfähigkeit orientiert sich an den Zielen und Zwecken der Sanierung, die sich aus dem von der Gemeinde beschlossenen Sanierungskonzept ergeben. Dies wird u. a. in der städtebaulichen Rahmenplanung niedergelegt.

Maßnahmen und Projekte

Zur Stadtentwicklung der Nördlichen Luisenstadt sind zahlreiche private und öffentliche Bauvorhaben geplant. Die Vorhaben der öffentlichen Hand konzentrieren sich auf den öffentlichen Raum und öffentliche Einrichtungen. Zu den wichtigsten Projekten gehören:
• Herstellung einer öffentlichen Uferzone an der Spree mit Uferweg sowie Erholungs-, Freizeit- und Aktivitätsangeboten
• Wiedererrichtung der Waisenbrücke
• Reaktivierung der leerstehende Schule Adalbertstraße als Grundschule
• Erneuerung / Erweiterung von Kinder- und Jugendeinrichtungen (auch im Umfeld)
• Umgestaltung / Verkehrsberuhigung der Adalbert-, Michaelkirchstraße

Bezirksamt Mitte von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Müllerstraße 146, 13353 Berlin
www.berlin.de/ba-mitte

Sprechzeiten:
Di. 9 bis 12 Uhr, Do. 15 bis 18 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Sanierungsverwaltungsstelle
Reinhard Hinz (Gruppenleitung)
Tel. (030) 901 84 58 53
reinhard.hinz@ba-mitte.berlin.de

Anke Ackermann
Tel. (030) 901 84 57 57
anke.ackermann@ba-mitte.berlin.de

Planungsrechtliche Beurteilung
Martina Mineur
Tel. (030) 901 84 54 21
martina.mineur@ba-mitte.berlin.de

*Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt, Referat IV C – Stadterneuerung*
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
www.stadtentwicklung.berlin.de

Joachim Hafen
Tel. (030) 901 39 49 19
joachim.hafen@sensw.berlin.de

Gebietsbetreuung
Koordinationsbüro für Stadtentwicklung
und Projektmanagement – KoSP GmbH
Schwedter Sraße 34 A, 10435 Berlin
www.kosp-berlin.de

Sprechzeiten KoSP:
Di. 14-18 Uhr im Stadtteilladen
und nach telefonischer Vereinbarung
luisenstadt@kosp-berlin.de
www.luisenstadt-mitte.de

Andreas Bachmann
Tel. (030) 33 00 28 39
bachmann@kosp-berlin.de

Birgit Kahl
Tel. (030) 33 00 28 43
kahl@kosp-berlin.de

Ramona Tucholski
Tel. (030) 33 00 28 45
tucholski@kosp-berlin.de

Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt
Stadtteilladen dialog 101
Köpenicker Straße 101, 10179 Berlin
Sitzungen jeden 3. Dienstag im Monat
bv.luisenstadt@gmail.de
www.luise-nord.de

Stadtteilzeitung „ecke köpenicker“
Redaktion c/o Ulrike Steglich
Elisabethkirchstraße 21, 10115 Berlin
Tel. (030) 283 31 27
ecke.koepenicker@gmx.de