Tierschutz

Border Collie bringt Frisbee
  • Ermittlung bei Tierschutzbeschwerden
  • Überprüfung von privaten und gewerblichen Tierhaltungen
  • Verfolgung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Tiermisshandlungen, Vernachlässigungen, illegaler Handel, etc.)
  • Genehmigung und Überwachung von öffentlichen Veranstaltungen mit Tieren (Zirkusauftritte, Demonstrationen, Ausstellungen, o.ä.)
  • Überwachung im Bezirk ansässiger Tierhaltungsbetriebe (z.B. zoologische Einrichtungen, Kinderbauernhöfe, Tierpensionen, etc.)
  • Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen Umgang mit Tieren (Zoofachhandel, Zurschaustellung, Schädlingsbekämpfung, Hundetraining, etc.)
  • Beratung bei tierschutzrechtlichen Fragen zu Haltung oder Umgang mit Tieren

Bearbeitung von Tierschutzbeschwerden

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden zu möglichen Tierschutzvergehen im Bezirk Mitte zu gewährleisten, benötigen wir genaue Angaben zum Sachverhalt (Ort der Feststellung oder/und Haltungsort der Tiere, ggf. Halterangaben). Außerdem müssen alle Feststellungen, die auf eine nicht artgerechte Haltung, bzw. tierschutzwidrigen Umgang hindeuten, detailliert beschrieben werden.
Beschwerden oder Anzeige können in einigen Fällen auch anonym abgeben werden. Oftmals ist es jedoch zur erfolgreichen Bearbeitung erforderlich mögliche Zeugen zu benennen oder nochmals mit dem Anzeigenden Rücksprache halten zu können.

  • Tierschutzanzeige

    PDF-Dokument (129.4 kB) - Stand: 02.2020

Erteilung von Erlaubnissen

Viele gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wirbeltieren unterliegen der Erlaubnispflicht nach §11 (1) Tierschutzgesetz. So darf die Tätigkeit auch erst aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis vom zuständigen Amt erteilt worden ist!
Unter diese Tätigkeiten fallen z. B. der Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung, einer Tierpension, einer Ausbildungsstätte für Schutzhunde, eines Reit- und Fahrbetriebes oder eines Schaustellungsbetriebs. Weiterhin sind Tätigkeiten genannt, wie die Tiervermittlung aus dem Ausland, das Züchten oder Handeln mit Wirbeltieren, das Zur-Schau-Stellen von Tieren, das gewerbsmäßige Halten von Tieren, die Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Anleitung der Halter zur Ausbildung ihrer Hunde sowie Wirbeltiere als Schädlinge zu bekämpfen.

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: 09.2020

  • Merkblatt gewerbsmäßiges Halten und zur Schaustellen von Tieren auf Märkten und Straßenfesten

    PDF-Dokument (100.6 kB) - Stand: 02.2020

Beratung in Tierschutzfragen

Das Tierschutzgesetz gilt im gesamten Bundesgebiet und ist somit von jeder Person, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, einzuhalten und zu beachten.
Wichtige Verordnungen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz sind u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung, die Tierschutztransportverordnung und die Tierschutz-Schlachtverordnung.
Da es zu vielen Tierarten zumeist keine gesonderten Gesetze oder Verordnungen erlassen wurden, unterstützen Gutachten und Leitlinien, die Tierhalter, die zuständige Behörden sowie die Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

In den Räumlichkeiten gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht für Hunde!

Hundewelpe und Katzenwelpe im Korb sitzend

Illegaler Tierhandel

Immer wieder werden Fälle von illegalem Tierhandel bekannt. Häufig erfolgt der illegale Handel mit Welpen, deren Aufzucht, Handel und Transport unter tierschutzwidrigen Bedingungen stattfindet. Dies betrifft oft Importe aus dem Ausland. Die Welpen sind häufig zu jung, geschwächt und nicht geimpft, meist auch unzureichend sozialisiert. Das Auftreten von Krankheiten und Verhaltensstörungen ist die Folge. Es wird darauf hingewiesen, dass Tiere nur von seriösen Züchtern mit den erforderlichen Begleitpapieren erworben werden sollten, d.h. dass jeder Interessent und jede Interessentin darauf bestehen sollte, Elterntiere und die Haltungsbedingungen selbst in Augenschein zu nehmen.

Link Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Plakate zur Sensibilisierung gegen Qualzucht

Aufklärung über Qualzüchtungen

Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht unterstützt die Kampagne „umdenken-tierzuliebe“ der Berliner Tierärztekammer , um den Trend zum unbedachten Tierkauf zu stoppen und potentielle Käufer zu sensibilisieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierärztekammer Berlin” und auf der Facebook-Seite der Bundestierärztekammer

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