Mietendeckel

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

Mit dem Beschluss vom 25. März 2021 – Az. 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20 – hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt. Dementsprechend können keine weiteren Anzeigen zur Durchsetzung des Gesetzes gestellt werden. Weitere Informationen zum Beschluss finden Sie unter den folgenden Links:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Bundesverfassungsgericht

Mieterberatungsstelle im Bezirksamt Mitte

Das Bezirksamt Mitte bietet eine offene und kostenlose Mieterberatung für alle Mieterinnen und Mieter des Bezirks an. Bei der Mieterberatung können Mieterinnen und Mieter Hilfe in mietrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen. Adressen und Termine finden Sie unter folgendem Link

Informationen zum Berliner Mietendeckel

Aktuelle Informationen zum Berliner Mietendeckel, Fragen und Antworten sowie die Pressemitteilung „Sicher-Wohnen-Hilfe für Mieterinnen und Mieter“ finden Sie unter folgendem Link