Online-Anforderung von Urkunden

Konzept des Internet-Browsers. Erde und cursor

Hinweise zur Bestellung

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die folgenden Hinweise zu lesen, damit Ihre Urkundenbestellung von uns möglichst schnell und zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet werden kann.

  • Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder (auch Hausnummer) aus.
  • Die Bearbeitungszeiten können je nach personeller Besetzung mehrere Wochen betragen. Wir bitten von Rückfragen zum Sachstand abzusehen, da dies die Bearbeitung verzögert.
  • Nach dem Sie den Bestellvorgang abgeschlossen haben, erhalten Sie vom Standesamt Mitte von Berlin keine gesonderte Bestätigung über den Empfang. Ihre Anforderung wird umgehend bearbeitet und unaufgefordert zugesandt. Die Gebührenfestsetzung erhalten Sie mit der Urkunde übersandt!
  • Die Abholung von Urkunden, die online bestellt wurden, ist nicht möglich. Die Urkunden werden Ihnen über den Postweg zugesandt.
  • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften und Ausdrucke aus den Personenstandesregistern und mehrsprachige Urkunden können Sie bei uns für sich selbst, für Ihre Eltern oder Ihre Kinder problemlos online bestellen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach § 62 Personenstandsgesetz (PStG) nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Beim Geburtenregister und Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister oder Halbgeschwister gestellt wird. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in einen Registereintrag, auf Durchsicht von Registereinträgen und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Ein rechtliches Interesse dieser Personen ist nur dann gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Der Wunsch nach Familienforschung begründet kein rechtliches Interesse. Ein berechtigtes Interesse reicht wiederum aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
  • Urkunden können nur bestellt werden, wenn die Person in einem der von uns verwalteten Standesämter geboren wurde, geheiratet hat oder verstorben ist und zum og. Personenkreis gehört. Bei anderen Ereignisorten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Standesamtes Mitte von Berlin, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Standesamt.

Verwaltete Standesämter

Zum jetzigen Standesamt Mitte von Berlin gehören die ehemaligen Standesämter
  • Mitte von Berlin,
  • Tiergarten von Berlin und
  • Wedding von Berlin, sowie vor dem 01.07.1938 die Standesämter
  • Berlin 1 (bitte nicht verwechseln mit dem Standesamt I in Berlin),
  • Berlin 2,
  • Berlin 3,
  • Berlin 6
  • Berlin 9
  • Berlin 10a
  • Berlin 11
  • Berlin 12a und 12b
  • Berlin 13a und 13b
  • RVK

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