Beschluss "Bildungscampus Puttkamer Straße"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/916/2021

Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

3.1. Das Bezirksamt beschließt

  • Auf der Grundlage der ämterübergreifend abgestimmten Vorgehensweise und der in der Machbarkeitsstudie „Campus Puttkamer-/Wilhelm-/ Kochstraße“ enthaltenen Empfehlungen zu der städtebaulichen Vorzugsvariante wird die Planung und Umsetzung des Bildungscampus in Zusammenarbeit aller beteiligten Fachämter bzw. Serviceeinheiten weitergeführt.
  • Das Bezirksamt verfolgt die Absicht, die Kurt-Schumacher-Grundschule in eine dreizügige Gemeinschaftsschule (GemS) umzuwandeln und die entsprechend benötigten Platzkapazitäten baulich zu realisieren. Entsprechend der Entwicklung der Schülerzahlen in der Bezirksregion wird die Kapazität in der Primarstufe von vier Zügen auf drei Züge reduziert und die Kapazität einer Sekundarstufe I im Umfang von drei Zügen im Rahmen der Umwandlung zur Gemeinschaftsschule aufgebaut.
  • Die Vorzugsvariante der Machbarkeitsstudie setzt den Rahmen für die weitere Arbeit (Erstellung Bedarfsprogramm, Genehmigungsverfahren durch Sen SW (ZMH), Realisierungswettbewerb mit anschließender Beauftragung eines Architekturbüros).
  • Das Bezirksamt sucht weiterhin die Verständigung mit der Sen Fin und der Sen BJF, da die in der Planung abgestimmte städtebauliche Vorzugsvariante den Abriss und Neubau der Kindertagesstätte vorsieht und dieser Teil der
    Baumaßnahmen nach derzeitigem Stand nicht aus der Berliner
    Schulbauoffensive finanziert werden kann. Die Taskforce Schulbau des Landes Berlin ist in den Prozess eingebunden. Die Realisierung der Vorzugsvariante steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung des Kita-Abrisses und –neubaus.
  • Die inhaltliche Abstimmung und Steuerung der Erarbeitung und Umsetzung eines Bildungs- und Kooperationskonzeptes für den Campusstandort erfolgt in enger Abstimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den jeweils betroffenen Fachämtern des Bezirksamtes incl. dem Träger Eigenbetreib Kindergärten City, der beteiligten Einrichtungen (insb. Kurt- Schumacher-Schule, OSZ Bekleidung und Mode, Kita des Eigenbetriebs „Kindergärten City“, Familienzentrum TAM) und weiterer Akteur_innen in der Bezirksregion.

3.2. Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich.

3.3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport in enger Abstimmung mit der Abt. Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Stellvertr. Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 916/ 21

  • Bildungscampus Puttkamer Straße

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