Sportangebot im Görlitzer Park

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat im November 2021 einen Pachtvertrag mit dem Sportverein „Turngemeinde in Berlin 1848 e.V.“ (TiB) über eine Teilfläche im Görlitzer Park geschlossen. Im Rahmen des Projekts „Sport im Görlitzer Park“ wurde ein kostenloses, offenes Sportangebot für alle bereitgestellt.

Leider hat TiB sehr kurzfristig und ohne Vorankündigung die Zusammenarbeit und die Verträge zum Angebot von Sport im Görlitzer Park gekündigt. Die Spielflächen sind derzeit nicht zugänglich und die offenen Angebote wurden eingestellt.

Das Bezirksamt bedauert diese einseitige Kündigung durch den Verein sehr. Sowohl dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg als auch dem Land Berlin ist sehr daran gelegen, schnell eine Lösung zu finden und möglichst keine Angebotslücke entstehen zu lassen.

Der Bezirk wird sich schnellstmöglich um ein Ersatzangebot bemühen. Sobald TiB die Fläche abschließend beräumt hat, beabsichtigt der Bezirk diese Fläche einem neuen Träger für ein Sportangebot für alle Bürger*innen zur Verfügung stellen.

Aktuell: Nutzungsmöglichkeit ab 16.06.2023

Der Sportplatz im Görlitzer Park ist ab dem 16.06.2023 bis auf Weiteres für eine Zwischennutzung freigegeben:

  • Die Parkläufer schließen das Gelände mittags auf und nach Sonnenuntergang wieder ab, damit sich niemand auf dem Gelände verletzt oder verloren geht. Daher wäre es hilfreich, wenn die Besucher*innen das Gelände bis dahin unaufgefordert verlassen haben.
  • Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr.
  • Die auf dem Platz befindlichen Absperrungen sind zu beachten.
  • Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich untersagt.
  • Organisierter Sport ist in der Zeit der Zwischennutzung nicht möglich.
  • Ich möchte gern weiter Sport im Görli machen. Wann kommt etwas Neues?

    Ein genaues Datum kann der Bezirk noch nicht nennen. Auch wir wurden von der spontanen Kündigung überrascht. Wir haben sofort mit konzeptionellen Überlegungen für ein neues Programm begonnen. Der Weg bis zu einem neuen kostenlosen Angebot wird leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir halten Dich/Sie auf dieser Seite über die kommenden Schritte auf dem Laufenden.

  • Darf ich auch ohne TiB Sport im Görli auf dem Gelände machen?

    Leider ist das nicht möglich. Bis zur Räumung und ordnungsgemäßen Rückgabe der Fläche durch den Pächter TiB ist dieser alleiniger Berechtigter an der Flächennutzung (im Rahmen der bestehenden Verträge).

  • Kann ich mit Freund*innen Sport im übrigen Park machen?

    Ja! Du darfst/Sie dürfen privat gerne Sport im Görlitzer Park machen. Bitte beachte/beachten Sie, dass andere Benutzer*innen nicht gestört werden und Tiere und Pflanzen keinen Schaden nehmen. Die BSR und der Bezirk sind froh, wenn Müll wieder mitgenommen wird und keine Musik beim Sport läuft. In jedem Fall freuen wir uns über Deinen/Ihren Aufenthalt im Park und sportliche Aktivitäten.

    Achtung: Für kommerzielle Sportanbieter gelten besondere Regelungen

  • Ich habe noch meine Sachen auf dem Gelände – was muss ich tun, um diese zurückzubekommen?

    Bitte wende Dich/wenden Sie sich hierfür direkt an TiB. Das Bezirksamt kann leider keine Sachen aus der abgesperrten Fläche herausgeben. Hierfür ist alleine TiB als Pächter verantwortlich.

  • Was passiert mit den Geräten im TiB Gelände?

    Alle Gegenstände müssen von TiB schnellstmöglich entfernt werden. Dies ist auch sehr wichtig, um möglichst bald ein schönes, neues Angebot auf der Fläche durch einen neuen Verein oder Träger zu ermöglichen. Wir hoffen, dass sich der Verein sportlich fair verhält.

  • Wann gibt es ein neues Vereinsangebot für alle?

    Ein genaues Datum kann der Bezirk noch nicht nennen. Auch wir wurden von der spontanen Kündigung überrascht. Wir haben sofort mit konzeptionellen Überlegungen für ein neues Programm begonnen. Der Weg bis zu einem neuen kostenlosen Angebot wird leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir halten Dich/Sie auf dieser Seite über die kommenden Schritte auf dem Laufenden.

    Der Bezirk möchte dies lieber heute als morgen. Leider ist durch die spontane, kurzfristige Kündigung eine ungünstige Situation für alle Sporttreibenden entstanden. Der Bezirk bemüht sich um Abhilfe. Es ist dem Bezirk wichtig, dass das zukünftige Sportangebot für alle kostenlos und zugänglich ist. Der Nutzen und der Spaß für alle stehen für die Zukunft im Zentrum.

  • Stimmt die Behauptung von TiB, dass der Bezirk zuerst den Bau eines Zeltes zugesagt und dann doch verweigert hat?

    Diese Behauptung stimmt nicht.

    In der zwischen TiB und dem Bezirk, vertreten durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als Eigentümer der Fläche, (zivilrechtlichen) geschlossenen Kooperationsvereinbarung wurde festgehalten, dass alle Bauten genehmigt werden müssen und TiB sich die erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Genehmigungen selbstständig einholen muss. Alle Verträge des TiB mit dem SGA standen daher unter einem im Vertrag festgehaltenen Genehmigungsvorbehalt. Das SGA hat ein Sportangebot ausdrücklich begrüßt, aber immer betont, dass etwaige Bauwerke einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen, die bei den zuständigen Behörden zu beantragen ist.

    Daran hat sich TiB nicht gehalten und bereits im Sommer Container ohne Genehmigung errichtet. Bei der durch diese rechtswidrige, einseitige Schaffung von Fakten seitens TiB nachträglich erforderlich gewordenen baurechtlichen Prüfung stellte sich heraus, dass sich die Fläche baurechtlich im sogenannten »Außenbereich« nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) befindet. Im Außenbereich sind Bauvorhaben nur unter sehr erschwerten Bedingungen zulässig. Es dürfen keinerlei öffentlich-rechtlichen Belange beeinträchtigt werden. Diesen ungenehmigten Bau hat das Bezirksamt nachträglich genehmigt. Der Genehmigungsbescheid enthält verschiedene Auflagen. TiB wurden großzügige Fristen eingeräumt, die Auflagen zu erfüllen. Diese Auflagen, insbesondere naturschutzrechtlicher Art, sind bis heute nicht vollständig erfüllt.

    Darüber hinaus strebte TiB an, in der Parkanlage des Görlitzer Parks ein Sportzelt (Halle) zu errichten. Auch dieses Vorhaben unterliegt den strengen Regeln des Bauens im Außenbereich. Dazu hat sich TiB einen baurechtlichen Vorbescheid (nicht Baugenehmigung) verschafft, in dem die Bedingungen für eine etwaige Baugenehmigung formuliert sind.

    TiB hat dann für das Sportzelt (Halle) einen Bauantrag eingereicht, der die naturschutzfachlichen Bedingungen (aus dem Vorbescheid) nicht berücksichtigt hat. Hierbei handelt es sich insbesondere um ein nach Naturschutzrecht erforderliches Gutachten, in dem eine sogenannte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung darzustellen ist. Nur anhand eines solchen Gutachtens kann die Genehmigungsfähigkeit überhaupt erst geprüft werden. Da ein solches Gutachten nicht vorgelegt wurde, musste der Antrag abgelehnt werden. Selbst bei Vorlage eines solchen Gutachtens wäre es nicht sicher gewesen, dass das Vorhaben positiv beschieden werden kann. Naturschutzfachlich positiv kann ein Vorhaben (im Außenbereich) nur positiv beschieden werden, wenn der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen wird. Dies ist TiB stets kommuniziert worden. Außerdem hätten ggf. noch andere öffentlich-rechtliche Belange gegen dieses Vorhaben im Außenbereich gestanden.

    In der Folge hat TiB den Bauantrag zurückgezogen und kürzlich dann ohne Ankündigung beim (zivilrechtlichen) Vertragspartner SGA die (zivilrechtlichen) Verträge mit dem Bezirksamt aufgekündigt.