Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gesucht

Pressemitteilung Nr. 238 vom 19.10.2022

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sucht Personen, die ehrenamtlich als Richterinnen/Richter am Verwaltungsgericht Berlin oder am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg tätig sein möchten. Die Amtsperiode umfasst fünf Jahre.

Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde die Zahl der neu zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Amtsperiode 19.08.2023 – 18.08.2028) auf 11 und für das Verwaltungsgericht Berlin (Amtsperiode 01.01.2024 – 31.12.2028) auf 50 festgesetzt. Ein möglichst gleicher Anteil von Frauen und Männern ist erwünscht.

Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit ist der Hauptwohnsitz in Berlin und das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus. Beschäftigte im öffentlichen Dienst und ehrenamtlich in der öffentlichen Verwaltung tätige Personen (z. B. Bürgerdeputierte) dürfen nicht berufen werden. Eine Wiederberufung von bereits jetzt tätigen ehrenamtlichen Richter*innen ist zulässig.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen. Das im Instanzenzug übergeordnete Oberverwaltungsgericht hat im Wesentlichen über Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes zu entscheiden.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte formlos mit folgenden Angaben

  • Name, Vorname, Beruf bzw. ausgeübte Tätigkeit, Anschrift, Geburtsort und Geburtstag

an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg,
Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin.

Weitergehende Informationen und einen vorbereiteten Bewerbungsbogen erhalten Sie unter https://t1p.de/BVVFK-VG-OVG-2022

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