Bebauungsplan zum Uferweg am Griebnitzsee unwirksam - 38/19
11.12.2019
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute den von der Landeshauptstadt Potsdam aufgestellten Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ für unwirksam erklärt. Der Bebauungsplan betrifft das südliche Ufer des Griebnitzsees. Er setzt einen 3 m breiten öffentlichen Uferweg – Fußweg mit zugelassenem Radverkehr – fest. Die Landeshauptstadt hat die Planung mit dem öffentlichen Interesse an der Schaffung eines attraktiven wohnortnahen Erholungsgebiets begründet. Bebauungsplan zum Uferweg am Griebnitzsee unwirksam - 38/19