Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Kosten, Prozesskostenhilfe

Euroscheine und Münzen

In Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht fallen in der Regel Gerichtsgebühren an. Ausnahmen bestehen etwa für Asylverfahren. Die Gerichtsgebühren sowie die Kosten der vor dem Oberverwaltungsgericht erforderlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin sind in der Regel von der unterlegenen Partei zu tragen.

Auf einen entsprechenden Antrag der/des Rechtsschutzsuchenden kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die Antragstellende nach seinen/ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nicht vollständig aufbringen kann. Außerdem muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen

Der Antrag kann innerhalb der Rechtsmittelfrist ohne Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt gestellt werden. Der/dem Rechtsschutzsuchenden kann ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beigeordnet werden.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg