Energie

Informationen zu den Themen Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter: berlin.de/energie

Kosten, Prozesskostenhilfe

Euroscheine und Münzen

In Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht fallen in der Regel Gerichtsgebühren an. Ausnahmen bestehen etwa für Asylverfahren. Die Gerichtsgebühren sowie die Kosten der vor dem Oberverwaltungsgericht erforderlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin sind in der Regel von der unterlegenen Partei zu tragen.

Auf einen entsprechenden Antrag der/des Rechtsschutzsuchenden kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die Antragstellende nach seinen/ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nicht vollständig aufbringen kann. Außerdem muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen

Der Antrag kann innerhalb der Rechtsmittelfrist ohne Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt gestellt werden. Der/dem Rechtsschutzsuchenden kann ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beigeordnet werden.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg