Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des Berliner Intermediärs vom 16.10.2026 19.00 Uhr bis 17.10.2026 01.00 Uhr

Aufgrund von kurzfristigen Wartungsarbeiten kann es am Wochenende (Samstag, den 10.10.2026 und Sonntag, den 11.10.2026) zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des Berliner Intermediärs kommen. Nachrichten, die über den elektronischen Rechtsverkehr versandt werden, können nur mit einer Verzögerung bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten übersenden Sie Ihre Schriftsätze daher bitte per Fax.

Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts

Justitia

Als Rechtsmittelgericht für die Verwaltungs­gerichte in Berlin und im Land Bran­den­burg entschei­det das Ober­ver­waltungs­gericht über Beru­fungen gegen Urteile und Gerichts­beschei­de sowie über Beschwer­den gegen andere Entschei­dungen, ins­beson­dere Eil­beschlüs­se der Verwal­tungs­gerichte. Die Beruf­ung muss – anders als die Beschwer­de – zunächst vom Verwal­tungs­gericht oder dem Ober­verwaltungs­gericht zuge­lassen werden. Eine Beleh­rung über das jeweils zuläs­sige Rechts­mittel und die einzu­hal­tende Frist findet sich in der In der Rechts­mittel­beleh­rung der Ent­schei­dung des Verwal­tungs­gerichts.

Für einige Sachgebiete ist das Ober­verwaltungs­gericht erst­instanz­lich zustän­dig. Hier­bei han­delt es sich um Normen­kontroll­anträ­ge zur Über­prü­fung von Rechts­ver­ord­nungen und Sat­zun­gen, etwa Bebau­ungs­plänen, oder Streitig­keiten über bestimm­te techni­sche Groß­vor­haben wie bei­spiels­weise die Errich­tung und den Betrieb von größe­ren Kraft­werken, Flug­häfen, Abfall­beseiti­gungs­anlagen und Anla­gen nach dem Atom­gesetz. Auch in Flur­bereini­gungs­verfah­ren ist das Ober­ver­waltungs­gericht die erste Instanz.

Darüber hinaus sind die Dienst­gerichts­höfe der Länder Berlin und Bran­den­burg beim Ober­ver­wal­tungs­gericht angesiedelt. Diese sind zustän­dig für das Dienst- und Diszi­plinar­recht der Richte­rinnen und Richter sowie der Staats­anwält­innen und Staats­anwälte.

Zur Zeit bestehen beim Ober­ver­waltungs­gericht Ber­lin-Branden­burg elf allge­meine Senate, die Verfah­ren etwa aus dem Bau-, Beamten- oder Auslän­der­recht bear­beiten. Dane­ben gibt es Fach­senate für spezielle Mate­rien, z.B. Per­so­nal­vertre­tungs- oder Diszi­plinar­sachen. Die Senate entschei­den in der Beset­zung von drei Berufs­richtern und zwei ehren­amt­lichen Richtern; bei Beschlüs­sen außer­halb der münd­lichen Verhand­lung wirken die ehren­amt­lichen Richter grund­sätz­lich nicht mit.

Bei dem Oberverwaltungs­gericht besteht Anwalts­zwang, soweit gesetz­lich nichts anderes bestimmt ist (vgl. Prozess­kosten­hilfe).

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg