Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts

Justitia

Als Rechtsmittelgericht für die Verwaltungs­gerichte in Berlin und im Land Bran­den­burg entschei­det das Ober­ver­waltungs­gericht über Beru­fungen gegen Urteile und Gerichts­beschei­de sowie über Beschwer­den gegen andere Entschei­dungen, ins­beson­dere Eil­beschlüs­se der Verwal­tungs­gerichte. Die Beruf­ung muss – anders als die Beschwer­de – zunächst vom Verwal­tungs­gericht oder dem Ober­verwaltungs­gericht zuge­lassen werden. Eine Beleh­rung über das jeweils zuläs­sige Rechts­mittel und die einzu­hal­tende Frist findet sich in der In der Rechts­mittel­beleh­rung der Ent­schei­dung des Verwal­tungs­gerichts.

Für einige Sachgebiete ist das Ober­verwaltungs­gericht erst­instanz­lich zustän­dig. Hier­bei han­delt es sich um Normen­kontroll­anträ­ge zur Über­prü­fung von Rechts­ver­ord­nungen und Sat­zun­gen, etwa Bebau­ungs­plänen, oder Streitig­keiten über bestimm­te techni­sche Groß­vor­haben wie bei­spiels­weise die Errich­tung und den Betrieb von größe­ren Kraft­werken, Flug­häfen, Abfall­beseiti­gungs­anlagen und Anla­gen nach dem Atom­gesetz. Auch in Flur­bereini­gungs­verfah­ren ist das Ober­ver­waltungs­gericht die erste Instanz.

Darüber hinaus sind die Dienst­gerichts­höfe der Länder Berlin und Bran­den­burg beim Ober­ver­wal­tungs­gericht angesiedelt. Diese sind zustän­dig für das Dienst- und Diszi­plinar­recht der Richte­rinnen und Richter sowie der Staats­anwält­innen und Staats­anwälte.

Zur Zeit bestehen beim Ober­ver­waltungs­gericht Ber­lin-Branden­burg elf allge­meine Senate, die Verfah­ren etwa aus dem Bau-, Beamten- oder Auslän­der­recht bear­beiten. Dane­ben gibt es Fach­senate für spezielle Mate­rien, z.B. Per­so­nal­vertre­tungs- oder Diszi­plinar­sachen. Die Senate entschei­den in der Beset­zung von drei Berufs­richtern und zwei ehren­amt­lichen Richtern; bei Beschlüs­sen außer­halb der münd­lichen Verhand­lung wirken die ehren­amt­lichen Richter grund­sätz­lich nicht mit.

Bei dem Oberverwaltungs­gericht besteht Anwalts­zwang, soweit gesetz­lich nichts anderes bestimmt ist (vgl. Prozess­kosten­hilfe).

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg