Energie

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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Menschenmenge

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Ihre Stimmen haben dasselbe Gewicht wie die der Berufsrichterinnen und -richter. Durch die Mitwirkung von Laienrichterinnen und -richtern soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung gewährleistet werden.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit kann eine ehrenamtliche Richterin bzw. ein ehrenamtlicher Richter nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen und ohne ihre/seine Zustimmung nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden

Die Einladung zur Sitzung erfolgt in der Regel schriftlich, nur in eiligen Fällen telefonisch. Nach Bestätigung der Teilnahme an der Sitzung sind Erkrankungen dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Längere Erkrankungen, Kuren und Urlaubszeiten sind auch dann anzuzeigen, wenn noch keine Einladung zu einer Sitzung vorliegt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung für Verdienstausfall und Aufwendungen.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg