Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Menschenmenge von oben

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Ihre Stimmen haben dasselbe Gewicht wie die der Berufsrichterinnen und -richter. Durch die Mitwirkung von Laienrichterinnen und -richtern soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung gewährleistet werden.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit kann eine ehrenamtliche Richterin bzw. ein ehrenamtlicher Richter nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen und ohne ihre/seine Zustimmung nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden

Die Einladung zur Sitzung erfolgt in der Regel schriftlich, nur in eiligen Fällen telefonisch. Nach Bestätigung der Teilnahme an der Sitzung sind Erkrankungen dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Längere Erkrankungen, Kuren und Urlaubszeiten sind auch dann anzuzeigen, wenn noch keine Einladung zu einer Sitzung vorliegt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung für Verdienstausfall und Aufwendungen.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg