Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des Berliner Intermediärs vom 16.10.2026 ab 18.00 Uhr bis 19.10.2026 ca. 06.00 Uhr

Aufgrund von kurzfristigen Wartungsarbeiten kann es am Freitag, den 16.10.2026 ab 18.00 Uhr bis Montag, den 19.10.2026 bis ca. 6.00 Uhr zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des Berliner Intermediärs kommen. Nachrichten, die über den elektronischen Rechtsverkehr versandt werden, können nur mit einer Verzögerung bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten übersenden Sie Ihre Schriftsätze daher bitte per Fax.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Menschenmenge von oben

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Ihre Stimmen haben dasselbe Gewicht wie die der Berufsrichterinnen und -richter. Durch die Mitwirkung von Laienrichterinnen und -richtern soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung gewährleistet werden.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit kann eine ehrenamtliche Richterin bzw. ein ehrenamtlicher Richter nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen und ohne ihre/seine Zustimmung nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden

Die Einladung zur Sitzung erfolgt in der Regel schriftlich, nur in eiligen Fällen telefonisch. Nach Bestätigung der Teilnahme an der Sitzung sind Erkrankungen dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Längere Erkrankungen, Kuren und Urlaubszeiten sind auch dann anzuzeigen, wenn noch keine Einladung zu einer Sitzung vorliegt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung für Verdienstausfall und Aufwendungen.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg