Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Güterichterinnen und Güterichter

Güterichter-Teaser

Das Güteverfahren leistet einen wesent­lichen Beitrag zur Herstel­lung des Rechts­friedens und erfüllt damit eine originä­re Aufga­be der Justiz. Es ist ein frei­willi­ges Verfah­ren, das auf Anre­gung der Verfahrens­beteili­gten oder auf Initia­tive des Senats, bei dem die Streit­sache anhän­gig ist, zustan­de kommt und die Zustim­mung aller Verfah­rens­beteilig­ten voraus­setzt. Für die Güte­verhand­lung vor dem Güte­rich­ter/der Güte­richte­rin kommen grund­sätz­lich alle beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt anhän­gigen Streit­ver­fahren in erster und zweiter Instanz in Betracht.

Verfahrensablauf

Ein Termin für die Güte­ver­hand­lung kann in aller Regel kurz­fristig ange­setzt werden, so dass eine Verlän­ge­rung des gericht­lichen Verfah­rens nicht eintritt. Der Güterichter kann bei der Güte­verhand­lung alle Metho­den der Konflikt­beile­gung einsetzen. Dabei steht die Medi­ation im Vorder­grund. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Es zeich­net sich dadurch aus, dass der Güte­rich­ter/die Güte­richte­rin mit den Verfah­rens­betei­ligten ein vertrau­liches Verhand­lungs­gespräch führt, das zum Ziel hat, die hinter dem anhän­gigen Rechts­streit stehen­den eigent­lichen Inter­essen der Beteili­gten zu ermit­teln und auf dieser Grund­lage eine für alle Beteili­gten vorteil­haft­ere Lösung zu erar­beiten, die mit einer streiti­gen Entschei­dung nicht erreicht werden kann – Konflikt­lösun­gen ohne Gewin­ner und Verlie­rer. Durch die Güte­verhand­lung können auch weitere Konflik­te, welche die Beteil­igten belas­ten, gelöst und beige­legt werden. Bei Bedarf können weitere Betei­ligte, die für die Lösungs­fin­dung wichtig sind, in das Gespräch einbe­zogen werden. Der Güterichter/die Güte­richte­rin hat keine Entschei­dungs­kompe­tenz. Er/sie hilft ledig­lich den Beteilig­ten bei der Suche nach einem Konsens, schafft eine konstru­ktive Gesprächs­basis, sorgt für fairen Umgang der Gesprächs­teil­nehmer mitein­ander und trägt durch geeig­nete Fragen zur Struktu­rie­rung der Verhand­lung bei. Als Güte­richte­rinnen und Güte­richter werden besonders ausge­bildete Richte­rinnen und Richter tätig, die in ihrer Haupt­funktion nichts mit dem anhän­gigen Prozess zu tun haben. Führt die Güteverhandlung nicht zu einer verfah­rens­beenden­den Eini­gung der Beteilig­ten, wird das streitige Verfah­ren fortge­führt. Der Inhalt des Güte­verfah­rens bleibt vertrau­lich.

Kosten

Durch die Güteverhandlung entstehen keine zusätz­lichen Kosten. Führt die Güte­ver­hand­lung zu einem den Prozess been­den­den Vergleich, reduzie­ren sich die Gerichts­gebüh­ren um die Hälfte.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg