Energie

Informationen zu den Themen Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter: berlin.de/energie

Güterichterinnen und Güterichter

Güterichter-Teaser

Das Güteverfahren leistet einen wesent­lichen Beitrag zur Herstel­lung des Rechts­friedens und erfüllt damit eine originä­re Aufga­be der Justiz. Es ist ein frei­willi­ges Verfah­ren, das auf Anre­gung der Verfahrens­beteili­gten oder auf Initia­tive des Senats, bei dem die Streit­sache anhän­gig ist, zustan­de kommt und die Zustim­mung aller Verfah­rens­beteilig­ten voraus­setzt. Für die Güte­verhand­lung vor dem Güte­rich­ter/der Güte­richte­rin kommen grund­sätz­lich alle beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt anhän­gigen Streit­ver­fahren in erster und zweiter Instanz in Betracht.

Verfahrensablauf

Ein Termin für die Güte­ver­hand­lung kann in aller Regel kurz­fristig ange­setzt werden, so dass eine Verlän­ge­rung des gericht­lichen Verfah­rens nicht eintritt. Der Güterichter kann bei der Güte­verhand­lung alle Metho­den der Konflikt­beile­gung einsetzen. Dabei steht die Medi­ation im Vorder­grund. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Es zeich­net sich dadurch aus, dass der Güte­rich­ter/die Güte­richte­rin mit den Verfah­rens­betei­ligten ein vertrau­liches Verhand­lungs­gespräch führt, das zum Ziel hat, die hinter dem anhän­gigen Rechts­streit stehen­den eigent­lichen Inter­essen der Beteili­gten zu ermit­teln und auf dieser Grund­lage eine für alle Beteili­gten vorteil­haft­ere Lösung zu erar­beiten, die mit einer streiti­gen Entschei­dung nicht erreicht werden kann – Konflikt­lösun­gen ohne Gewin­ner und Verlie­rer. Durch die Güte­verhand­lung können auch weitere Konflik­te, welche die Beteil­igten belas­ten, gelöst und beige­legt werden. Bei Bedarf können weitere Betei­ligte, die für die Lösungs­fin­dung wichtig sind, in das Gespräch einbe­zogen werden. Der Güterichter/die Güte­richte­rin hat keine Entschei­dungs­kompe­tenz. Er/sie hilft ledig­lich den Beteilig­ten bei der Suche nach einem Konsens, schafft eine konstru­ktive Gesprächs­basis, sorgt für fairen Umgang der Gesprächs­teil­nehmer mitein­ander und trägt durch geeig­nete Fragen zur Struktu­rie­rung der Verhand­lung bei. Als Güte­richte­rinnen und Güte­richter werden besonders ausge­bildete Richte­rinnen und Richter tätig, die in ihrer Haupt­funktion nichts mit dem anhän­gigen Prozess zu tun haben. Führt die Güteverhandlung nicht zu einer verfah­rens­beenden­den Eini­gung der Beteilig­ten, wird das streitige Verfah­ren fortge­führt. Der Inhalt des Güte­verfah­rens bleibt vertrau­lich.

Kosten

Durch die Güteverhandlung entstehen keine zusätz­lichen Kosten. Führt die Güte­ver­hand­lung zu einem den Prozess been­den­den Vergleich, reduzie­ren sich die Gerichts­gebüh­ren um die Hälfte.