Energie

Informationen zu den Themen Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter: berlin.de/energie

Öffnungszeiten, Bereitschaftsdienst

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Gebäudes

Die mündlichen Verhandlun­gen des Ober­ver­waltungs­gerichts sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu Sitzungen finden Sie im Eingangsbereich des Gerichts und unter der Rubrik Pressemitteilungen.

Im Übrigen ist das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts zu folgenden Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet:
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Geschäftsstellen/Serviceeinheiten

Die Geschäftsstellen/Serviceeinheiten sind wie folgt geöffnet:

montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
sowie Gesprächstermine nach Vereinbarung zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr.

In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen der Senate Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung auf der Geschäftsstelle des betreffenden Senats wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle ist montags bis frei­tags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

Einlasskontrollen

Bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Alle Besucherinnen und Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche bzw. zur Störung des ordnungsgemäßen Gerichtsbetriebs geeignete Gegenstände unterzogen.

Es erfolgt grundsätzlich eine Identitäts- und Personenkontrolle sowie eine Kontrolle der mitgeführten Sachen. Bitte halten Sie zu diesem Zwecke ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild bereit und folgenden den Anweisungen unserer Justizbeamtinnen und Justizbeamten.

Insbesondere ist die Mitnahme folgender Gegenstände in das Gebäude untersagt (Auszug aus der Kontrollordnung):

• Waffen (z.B. Schusswaffen, Hieb- oder Stichwaffen, auch Anscheinswaffen)
• Gemeingefährliche Gegenstände (z.B. Explosionskörper u.Ä.)
• Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, die nicht dem Waffengesetz unterliegen, Scheren, Werkzeuge, Knüppel, Stockschirme, Blasrohre, Gaspatronen, Tierabwehr/Pfefferspray, Baseballschläger, Skateboards usw.)
• Substanzen, welche augenscheinlich dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen
• Tröten, Megafone, Transparente, Flyer etc.
• Glasflaschen

Bitte unterstützen Sie uns im Sinne der Durchführung eines reibungslosen Einlasses dadurch, dass Sie entsprechende Gegenstände gar nicht erst mitführen.

Für die mit der Einlasskontrolle verbundenen Umstände wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch Ihrer Sicherheit bei Ihrem Aufenthalt in unserem Hause dienen.

Bereitschaftsdienst

Das Oberverwaltungsgericht gewährleistet in Eilfällen Rechtsschutz auch außerhalb der regulären Dienstzeiten. In derartigen Fällen entscheidet der nach dem Geschäfts­verteilungs­plan zuständige Senat. Dieser wird sich bereithalten, wenn ihm Eilfälle angekündigt werden, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet. Da es sich hierbei in aller Regel um Beschwerden gegen Beschlüsse der Verwaltungs­gerichte in Verfahren des vorläufigen Rechts­schutzes handelt, empfiehlt es sich, bereits frühzeitig das jeweilige Verwaltungs­gericht, das Ober­verwaltungs­gericht und den Prozess­gegner über ein gegebenenfalls beabsichtigtes Rechts­mittel zu unterrichten. Eine reguläre Durch­sicht der Postein­gänge des Ober­verwaltungs­gerichts findet am Wochen­ende nicht statt.