Bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Alle Besucherinnen und Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche bzw. zur Störung des ordnungsgemäßen Gerichtsbetriebs geeignete Gegenstände unterzogen.
Es erfolgt grundsätzlich eine Identitäts- und Personenkontrolle sowie eine Kontrolle der mitgeführten Sachen. Bitte halten Sie zu diesem Zwecke ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild bereit und folgenden den Anweisungen unserer Justizbeamtinnen und Justizbeamten.
Insbesondere ist die Mitnahme folgender Gegenstände in das Gebäude untersagt (Auszug aus der Kontrollordnung):
• Waffen (z.B. Schusswaffen, Hieb- oder Stichwaffen, auch Anscheinswaffen)
• Gemeingefährliche Gegenstände (z.B. Explosionskörper u.Ä.)
• Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, die nicht dem Waffengesetz unterliegen, Scheren, Werkzeuge, Knüppel, Stockschirme, Blasrohre, Gaspatronen, Tierabwehr/Pfefferspray, Baseballschläger, Skateboards usw.)
• Substanzen, welche augenscheinlich dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen
• Tröten, Megafone, Transparente, Flyer etc.
• Glasflaschen
Bitte unterstützen Sie uns im Sinne der Durchführung eines reibungslosen Einlasses dadurch, dass Sie entsprechende Gegenstände gar nicht erst mitführen.
Für die mit der Einlasskontrolle verbundenen Umstände wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch Ihrer Sicherheit bei Ihrem Aufenthalt in unserem Hause dienen.