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"Im Namen des Deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus"

Blick in die Ausstellung

Die Ausstellung

Im Jahre 1989 hat das Bundes­ministerium der Justiz auf Ver­an­lassung des früheren Bundes­ministers der Justiz Hans A. Engel­hard eine Aus­stellung über Justiz und National­sozialis­mus geschaffen. Die Arbei­ten wurden durch einen wis­sen­schaft­lichen Bei­rat unterstützt. Die Aus­stel­lung be­schäftigt sich in drei Ab­schnit­ten mit der Justiz im National­sozialis­mus, ihrer Vor­geschichte in der Wei­marer Repu­blik und mit der Frage, wie die bundes­deutsche Justiz mit dieser Ver­gangen­heit umgegangen ist.

Die Ausstellung ist – bezogen auf 1989 – der erste ernst­hafte justiz­eigene Bei­trag zur Aus­einander­set­zung mit der NS-Justiz und ihren Folgen – einer Aus­einander­set­zung, der sich die bundes­deutsche Justiz zumindest in den 50er und 60er Jahren nicht in dem erforder­lichen Maße gestellt hat. Mit rund 2.000 Doku­men­ten und Bildern sowie Begleit­texten zu den einzelnen Themen­kreisen macht die Aus­stel­lung deutsche Justiz­ge­schichte anschau­lich. Dabei wird versucht, wich­tige Aspe­kte der histo­rischen und ideo­logi­schen Grund­lagen der Justiz, der Ein­fluss­nahme der Partei auf die Justiz und der Zu­sammen­arbeit zwischen Justiz, NSDAP und SS aufzu­zeigen. Andererseits geht es aber auch darum, den Betrach­ter durch die Dar­stel­lung von zum Teil erschüt­tern­den Einzel­schick­salen betrof­fen zu machen. Die Aus­stel­lung wendet sich nicht speziell an den Juristen. Sie will in allge­mein ver­ständ­licher Form dem histo­risch und poli­tisch inter­essier­ten Bürger die Mög­lich­keit bieten, sich über einen unrühm­lichen, aber wichti­gen Teil der deutschen Rechts­geschich­te zu infor­mieren. Die Aus­stel­lung will nicht besser­wisser­isch belehren, und es ist nicht ihre Auf­gabe, Vergangen­heit zu bewäl­tigen – das können nur diejeni­gen, die die Ver­gangen­heit mitge­staltet haben.

Teil I: Weimarer Republik
Dieser Abschnitt enthält ins­beson­dere eine Dar­stel­lung der sozia­len Herkunft der Richter­schaft in den 20er Jahren. Ihre ableh­nende Hal­tung gegen­über der Weima­rer Repu­blik und ihre daraus resul­tie­rende Recht­spre­chung in poli­ti­schen Straf­sachen: Harte Stra­fen gegen Links, Milde oder Straf­frei­heit für Rechts. Mit dieser Darstel­lung wird der Versuch unter­nom­men, das fast geräusch­lose Abglei­ten der Justiz in das NS-Unrechts­system zu erklä­ren.

Teil II: NS-Justiz
Der Hauptteil der Ausstel­lung zeigt die Ver­strickung der Justiz­juristen in das NS-Regime. Nach dem Macht­an­tritt fand Hitler auch in der Justiz Zustim­mung und Unter­stüt­zung. Am 7. April 1933 empfing Hitler die Reprä­sen­tan­ten der deut­schen Rich­ter­schaft, die ihm erklär­ten, die deut­schen Rich­ter würden geschlos­sen und mit allen Kräf­ten an der Errei­chung der Ziele mit­ar­beiten, die sich die Regie­rung gesetzt habe. Der 7. April war der Tag des Inkraft­tretens des Geset­zes zur Wieder­her­stellung des Berufs­beam­ten­tums, das jüdi­sche Mitbür­ger und poli­tische Gegner aus dem öffent­lichen Dienst und damit auch aus der Justiz ausschloss. Bereits am 28. Februar 1933 hatte durch die Verord­nung zum Schutz von Volk und Staat, die die Grund­rechte außer Kraft setzte, die Demon­tage des Rechts­staates begon­nen. Die Frei­heit der Person stand zur Dispo­sition. Politi­sche Gegner wurden in “Schutz­haft” genom­men, in Lager gesperrt und gefol­tert. All dies unter­lag weder richter­licher noch ander­wei­tiger staat­licher Kontrolle.

Während sich das Regime etablie­rte und offen seine Gegner terro­risier­te, schwo­ren im Okto­ber 1933 in Leipzig vor dem Reichs­gericht mehr als 10.000 Juristen mit erho­be­nem rech­ten Arm und unter Beru­fung auf Gott, Hitler auf seinem Weg als deut­sche Juristen bis an das Ende ihrer Tage folgen zu wollen. Viele mach­ten diesen in die Geschich­te als “Rütli-Schwur” einge­gan­ge­nen Satz wahr. Insbe­son­dere das Straf­recht wurde zum Kampf­in­stru­ment gegen rassi­sche Minder­heiten und poli­tische Gegner umfunk­tioniert. Schon lange vor Inkraft­tre­ten der Nürn­ber­ger Rassen­ge­setze glaub­ten Zivil­gerichte der natio­nal­sozia­listi­schen Ideo­logie dadurch gerecht werden zu müssen, dass die Volks­gemein­schaft als neue Rechts­idee heraus­gestellt wurde. So genüg­te es zum Beispiel, mit einem jüdi­schen Ehe­partner verhei­ratet zu sein, um die Ehe erfolg­reich anfech­ten zu können.

Zur rascheren Aburteilung von Wider­stand und oppo­sitionel­lem Verhal­ten wurden Sonder­ge­richte – die Roland Freis­ler “eine Panzer­trup­pe der Rechts­pflege” nann­te – und der berüch­tigte Volks­gerichts­hof einge­richtet. Insge­samt wurden von 1933 bis 1945 von den zivi­len Straf­gerich­ten etwa 16.000 Todes­urtei­le verhängt.

In der Ausstellung wird nicht verges­sen, dass es Justiz­juri­sten gab, die sich offen gegen das Unrecht gestellt haben. Lothar Kreyssig und Hans von Dohnanyi zählen zu ihnen; die Aus­stel­lung beschreibt im Übri­gen auch Fragen der Perso­nal­politik in der Justiz und den Anpas­sungs­druck des Reichs­justiz­mini­ste­riums auf Justiz­juristen.

Teil III: Die Bundesrepublik Deutschland
Der rechtspolitisch und histo­risch interes­san­teste Teil zeigt, dass es der deut­schen Justiz nach dem Zusam­men­bruch des “Dritten Reiches” in weiten Teilen nicht um späte Gerech­tig­keit, son­dern um Recht­ferti­gung ging: “Was damals Recht war kann doch heute kein Unrecht sein” laute­te eine gängi­ge Vertei­di­gungs­strate­gie.

Diesen Rechtfertigungs­bemü­hun­gen blieb der Erfolg nicht versagt. Der Ausgang vieler Verfah­ren gegen NS-Juristen wider­spricht unse­rem Gerech­tig­keits­empfin­den. Kein einzi­ger Rich­ter der Sonder­ge­richte oder des Volks­gerichts­hofes wurde wegen eines der zahl­rei­chen Unrechts­ur­teile von bundes­deut­schen Gerich­ten rechts­kräf­tig verur­teilt. Als Beispie­le sind in der Aus­stel­lung u.a. die Fälle Rehse und Reimers darge­stellt. Eben­so werden im dritten Teil Fälle hoch­be­laste­ter Juristen, die in der bundes­deut­schen Justiz Wieder­ver­wen­dung fanden, z.B. der ehema­lige Gene­ral­bundes­anwalt Frän­kel darge­stellt. Von einer Aufar­bei­tung der Unrechts­justiz des NS-Staates in der Bundes­repu­blik Deutsch­land kann keine Rede sein.

Am Ende steht die biologische Amnestie.

Öffnungszeiten

Die Ausstellung ist mon­tags bis donners­tags von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und frei­tags von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet.

Für Gruppen können weite­re Öffnungs­zeiten unter der Tel.-Nr. (030) 90149-8739 verein­bart werden.

Der Eintritt ist frei.

Erinnerung an die Verbrechen der NS-Justiz

Rede der Bundes­ministe­rin der Justiz, Brigit­te Zypries MdB, anlässlich der Über­gabe der Aus­stel­lung an das Land Berlin am 16. Juni 2008

Liebe Frau Kollegin von der Aue,
Herr Präsident des Oberverwaltungsgerichts,
liebe Kollegen Abgeordnete,
verehrte Frau Hecht-Studniczka,
sehr geehrte Damen und Herren!

Heute geht eine Wander­schaft zu Ende. Eine Wander­schaft, die fast zwei Jahr­zehn­te gedau­ert hat und die in der Stadt endet, in der sie begon­nen hat. „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und National­sozialis­mus“, so heißt die Aus­stel­lung des Bundes­justiz­ministe­riums, die 1989 zum ersten Mal in der Staats­biblio­thek an der Pots­damer Straße gezeigt worden ist. Seit­her ist diese Doku­men­tation durch alle Bundes­länder gewan­dert. In 43 Städten war sie zu sehen, meistens in Gerich­ten und Justiz­gebäu­den. Jetzt über­gibt der Bund diese Aus­stel­lung dem Land Berlin, und sie soll hier im Ober­verwal­tungs­ge­richt ihren dauer­haften Platz finden.

Meine Damen und Herren, diese Dokumentation erinnert an das Versa­gen der deut­schen Justiz. In den Jahren von 1933 bis 1945, aber auch danach. Die Aus­stel­lung zeigt: Das Bekennt­nis zum Natio­nal­sozia­lis­mus muss­te 1933 großen Teilen der Justiz­juristen nicht aufge­zwun­gen werden – im Gegen­teil. Nach der Ernen­nung Hitlers zum Reichs­kanz­ler begann bei vielen Rich­tern, Staats­anwäl­ten und Ministe­rial­beam­ten eine Art Wett­lauf, wer sich am schnell­sten den neuen poli­tischen Verhält­nissen anpass­te. Beim Juristen­tag im Okto­ber 1933 schwo­ren 10.000 Juristen vor dem Leipzi­ger Reichs­gericht den soge­nann­ten „Rütli-Schwur“: „Wir schwö­ren bei der Seele des deut­schen Volkes, dass wir unse­rem Führer auf seinen Wegen als deut­sche Juristen folgen wollen bis zum Ende unse­rer Tage.“ Mit diesen Worten unter­warf sich die deut­sche Justiz symbo­lisch den neuen Macht­habern – frei­willig und lange bevor Beam­te und Mili­tär auf Hitler verei­digt wurden.

Diese Ausstellung macht auch deut­lich, wohin die Selbst­anpas­sung geführt hat. Zum Beispiel in der Zivil­gerichts­barkeit. Sie galt lange Zeit als vermeint­lich unpoli­tisch und unbe­lastet. Bei nähe­rer Betrach­tung zeigt sich, wie auch hier das soge­nann­te „völki­sche Rechts­denken“ den Rechts­staat zerstör­te. Die natio­nal­sozia­listi­sche Welt­anschau­ung und der Wille des Führers wurden zur Grund­lage der Geset­zes­aus­le­gung. Auf diese Weise konnte auch unpo­liti­sches Geset­zes­recht rassis­tisch aufge­laden und nach Belie­ben umge­deutet werden, notfalls auch contra legem. Das Amts­gericht Wetzlar etwa verwei­gerte schon vor den Nürn­ber­ger Rasse­geset­zen einem chris­tlich-jüdi­schen Paar das Aufge­bot. Das Vorbrin­gen, es gebe kein gesetz­liches Ehever­bot, ließ das Gericht nicht gelten: Dieser Ein­wand entsprin­ge – so das Gericht wört­lich – „typisch jüdisch-libera­listi­schen Moral- und Rechts­vor­stel­lungen.“ Ein anderes Beispiel stammt aus Berlin: Hier lehn­te das Land­gericht die Anwend­ung des Mieter­schutz­gesetzes auf jüdi­sche Mieter ab. Seine Begrün­dung: „Dies Gesetz steht der welt­an­schau­lichen Forde­rung entge­gen, dass alle Gemein­schafts­ver­hält­nisse mit Juden möglichst schnell been­det werden müssen.“

Den vorauseilenden Gehorsam der Richter­schaft, die Rechts­beu­gung durch Urtei­le gegen den Wort­laut der Geset­ze und die Verwei­ge­rung von Rechts­schutz gegen­über der Will­kür der Mächti­gen – all’ dies gab es auch in der Verwal­tungs­gerichts­bar­keit. In diesem Gebäu­de hatte das Preußi­sche Ober­ver­waltungs­gericht seinen Sitz. Als sich ein Kläger 1934 gegen die Beschlag­nah­me seines Motor­rads durch die Behör­den wandte, verwei­gerte sich die Justiz. Der Kläger sei Kommu­nist und die Beschlag­nah­me durch die Gesta­po ange­ordnet. Dies sei eine staat­li­che Hoheits­maß­nahme beson­derer Art, gegen die es kein Rechts­mit­tel gebe. Das Preußi­sche OVG hatte sich in seiner Geschich­te beim Schutz des Einzel­nen gegen­über dem Staat einen Namen gemacht. Jetzt lehn­ten die Rich­ter es ab, sich mit dem Unrecht des Regimes zu befassen – und zwar schon ein Jahr bevor das Gestapo-Gesetz die richter­liche Kontrol­le ausdrück­lich unter­sagte.

Meine Damen und Herren, die Zerstörung des Rechts­staates war beson­ders in der Straf­justiz offen­kun­dig. Die Nazis machten aus ihr eine Waffe zur Vernich­tung politi­scher Gegner:

• Immer mehr Delikte wurden mit der Todes­strafe belegt. Die Strafe stand dabei in einem krassen Miss­ver­hält­nis zur Schwe­re der Schuld.

• Für die Feinde des Regimes, Polen und Juden, wurde ein Sonder­straf­recht erlassen.

• Die Folter von Verdäch­tigen wurde von der Justiz mit deut­scher Gründ­lich­keit geregelt.

• Die Tatbestände wurden rück­wir­kend ange­wandt und immer unbe­stimm­ter formu­liert. Bestraft werden konnte alles, was – so stand es an der Spitze des Straf­gesetz­buches – „nach dem gesun­den Volks­empfin­den Bestra­fung verdient“.

Allein von den ordent­lichen Gerich­ten wurden etwa 16.000 Todes­urtei­le gefällt. Diese Zahl erklärt sich nicht nur aus der Geset­zes­lage. Ursa­che war vor allem die Bereit­schaft der Staats­an­wälte und Richt­er, Todes­stra­fen zu fordern und zu verhän­gen. Gerade wegen der Abkehr von deskrip­ti­ven Tatbe­stands­merk­ma­len wuchs die Macht der Rich­ter. Sie waren es, die entschie­den, ob ein Ange­klag­ter dem Täter­typ eines „Volks­schäd­lings“, „Gewohn­heits­ver­brechers“ oder „Verrä­ters“ entsprach.

Der Einzelne, sein Leben und seine Würde hatten dabei für die Justiz keiner­lei Wert. Immer weni­ger ging es in der Straf­justiz um persön­liche Schuld. Es ging – so die Diktion der Nazis – um die „Ausmer­zung von rassisch, mora­lisch und poli­tisch Minder­wer­tigen“. 1942 vereinbarte deshalb der Reichs­justiz­minister mit SS-Chef Himmler die Über­gabe von Straf­gefan­genen an die Poli­zei zur soge­nann­ten „polizei­lichen Sonder­behand­lung“. In der Verein­ba­rung hieß es: „Auslie­fe­rung aso­zialer Elemen­te aus dem Straf­voll­zug an den Reichs­führer SS zur Vernich­tung durch Arbeit. Es werden rest­los ausge­lie­fert die Siche­rungs­ver­wahr­ten, Juden, Zigeu­ner, Russen und Ukrai­ner, Polen über 3 Jahren Strafe, Tsche­chen und Deut­sche über 8 Jahren Strafe nach Entscheid­ung des Reichs­justiz­ministers.“

Die Justiz war damit endgültig zum Mittäter des Massen­mor­des gewor­den. Tausen­de Juristen haben damals schwe­re Schuld auf sich gela­den. Aus Über­zeu­gung, Oppor­tunis­mus oder Klein­mut haben sie die Zerstö­rung des Rechts­staates betrie­ben oder zumin­dest daran mitge­wirkt. Über ihre Opfer haben sie schwe­res Leid und großes Unrecht gebracht. Beides war in vielen Fällen nie wieder gutzu­machen. Auf zahl­lose Richter und Staats­an­wälte trifft daher jener schreck­liche Satz zu, der sich im Urteil des Nürn­berger Juristen­pro­zesses findet: „Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen.“

Meine Damen und Herren, das Versagen der Justiz war nicht auf die Zeit bis 1945 beschränkt. Es ging danach noch viele Jahr­zehn­te weiter. Von den Nürn­berger Prozes­sen abge­sehen wurde kein Richter für seine Taten zur Verant­wor­tung gezogen. Statt­dessen saßen die Täter von einst schon nach kurzer Zeit wieder in den Gerich­ten, Univer­si­täten und Ministe­rien der jungen Bundes­repu­blik. Erst 1995 hat der Bundes­gerichts­hof sehr deut­lich und sehr selbst­kri­tisch das völli­ge Schei­tern der juristi­schen Bewäl­tigung des NS-Unrechts einge­räumt. Das Bundes­justiz­ministe­rium hatte bereits in den 80er Jahren damit begon­nen, die Justiz­geschich­te aufzu­arbei­ten und sie in dieser Aus­stel­lung zu doku­mentie­ren. Das geschah spät, viel zu spät. Wenn über die Verbre­chen der NS-Justiz heute weit­gehend Klar­heit in der Öffent­lich­keit besteht, dann hat dazu viel­leicht auch diese Aus­stel­lung beige­tragen. Sie war und ist ein wichtiger Beitrag zur histo­rischen Selbst­re­flexion der deut­schen Justiz. Und sie sollte für alle Juristin­nen und Juristen eine Mahnung sein, sich der beson­deren Verant­wor­tung ihres Tuns stets bewusst zu sein.

Meine Damen und Herren, heute sind einige unter uns, die dieser Ausstel­lung beson­ders eng verbun­den sind. Sie haben maßgeb­lich zu ihrem Erfolg in den vergan­genen zwei Jahr­zehn­ten beige­tragen. Ich möchte sie gerne nennen: Da ist zunächst Gerhard Fieberg, der heute Präsi­dent des Bundes­amtes für Justiz ist. Er hat vor langer Zeit die Konzep­tion und Gestal­tung dieser Ausstel­lung über­nom­men. Ihm ist es zu verdan­ken, dass diese Doku­men­tation so fakten­reich und anschau­lich gewor­den ist. Unter uns ist auch Ute Dürbaum. Sie hat seit vielen Jahren die Wander­schaft dieser Aus­stel­lung quer durch Deutsch­land organi­siert. Und da ist schließ­lich Heinz-Peter Schle­busch. Er hat sich um den schwie­rigen Aufbau der Ausstel­lungs­ta­feln geküm­mert. Wenn diese Aus­stel­lung jetzt an das Land Berlin übergeht, dann ist dies für Sie, liebe Frau Dürbaum, und für Sie, Herr Schle­busch, nicht nur ein Abschied von dieser Aus­stel­lung. Es ist auch der Abschied aus dem Justiz­ministe­rium. Sie werden in den Ruhe­stand treten. Ich möchte diese Gelegen­heit daher zum Anlass nehmen, Ihnen beiden, sowie Ihnen lieber Herr Fieberg, für Ihr großes Engage­ment für diese Aus­stel­lung zu danken. Sie haben damit zum Erfolg eines Projek­tes beigetragen, dessen Bedeu­tung weit über das Bundes­justiz­ministe­rium hinaus­reicht. Vielen Dank!

Meine Damen und Herren, fast zwanzig Jahre eine erfolg­reiche Ausstel­lung, in der Öffent­lich­keit große Klar­heit über die Verbre­chen der NS-Justiz und viel Selbst­kritik über deren geschei­terte Aufar­bei­tung – es scheint fast so, als sei zumin­dest heute alles in bester Ord­nung. Leider trügt dieser Schein ein wenig. In Politik und Wissen­schaft wird derzeit über die pauscha­le Reha­bilitie­rung soge­nann­ter Kriegs­verrä­ter disku­tiert. Zu meinem großen Bedau­ern erle­ben wir dabei einen ähn­lichen Streit wie im Jahr 2002 als es um die Deser­teure und die soge­nann­ten Wehr­kraft­zerset­zer ging. Neue Forschun­gen zeigen, dass Kriegs­ver­rat einer jener völlig unbe­stimm­ten Tatbe­stände war, mit denen die NS-Justiz nahezu jedes poli­tisch miss­lie­bige Verhal­ten mit dem Tode bestra­fen konnte. Opfer wurden zumeist einfa­che Solda­ten, und ihre Taten sind ganz viel­fältig: Der eine nahm Kontakt zu russi­schen Kriegs­gefan­genen auf, der nächste half verfolg­ten Juden und der dritte schoss betrun­ken auf ein Hitler­bild. Alle wurden mit dem Tode bestraft. Ich meine, es wäre konse­quent, auch Kriegs­ver­rat in die lange Liste der Delik­te aufzu­neh­men, bei denen NS-Urtei­le nicht mehr im Einzel­fall auf ihren Unrechts­chara­kter geprüft werden müssen, sondern pauschal aufge­hoben sind. Wer den Wider­stand gegen das NS-Regime für legi­tim hält und wer den verbre­cheri­schen Charak­ter der national­soziali­stischen Straf­justiz erkennt, der kann am Unrechts­ge­halt dieser Urtei­le nicht zweifeln.

Meine Damen und Herren, wenn ich richtig informiert bin, dann haben heute junge Juristin­nen und Juristen in Berlin eine ganz beson­dere Verbin­dung zur NS-Justiz. Ihre Vereidi­gung als Refe­ren­dare findet im Plenar­saal des Kammer­gerichts in der Elßholz­straße statt. In dem gleichen Saal, in dem nach dem 20. Juli 1944 der Volks­gerichts­hof seine Schau­prozes­se gegen die Hitler-Atten­täter abhielt. Die Film­auf­nah­men von dem unflä­tig schrei­enden Freisler sind dort entstan­den, wo junge Juristen heute ihren Eid auf das Grund­gesetz able­gen. Ich weiß, dass ein großer Teil der Referen­dar-Ausbil­dung in diesem Haus statt­findet, und deshalb ist dies ein hervor­ragen­der Stand­ort für unse­re Ausstel­lung. Wenn die Doku­men­tation zur NS-Justiz jetzt vom Bund an das Land Berlin übergeht, dann findet sie hier einen würdi­gen Platz, und ich freue mich sehr, dass sie auch zur Aus­bil­dung junger Juristen genutzt werden soll.

Zu historischen Lernprozes­sen tragen nicht nur solche Ausstel­lun­gen bei. Auch Sie, liebe Frau Hecht-Studnizcka, leisten dazu einen wichti­gen Beitrag. Sie und Ihre Famil­ie haben die menschen­verach­tende Poli­tik der National­sozialisten am eige­nen Leib erfahren. Das Schick­sal Ihres Vaters, der von den Nazis ermor­det wurde, ist hier in der Ausstel­lung doku­men­tiert. Ihre Fami­lien­geschich­te haben sie in einem beein­drucken­den Buch festgehalten: „Als unsicht­bare Mauern wuch­sen – Eine deut­sche Fami­lie unter den Nürn­berger Rassen­geset­zen“, so heißt Ihre Darstel­lung, die stell­vertre­tend für das Schick­sal viel zu vieler deut­scher Fami­lien steht. Ich freue mich, dass Sie erneut zu uns gekom­men sind und uns nach­her einige Passa­gen aus Ihrem Buch vorle­sen werden.

Meine Damen und Herren, „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und National­sozialis­mus“ – diese Aus­stel­lung zeigt, wie unver­blümt der deut­sche Rechts­staat zerstört und durch ein Unrechts­regime ersetzt worden ist. Diese Offen­kundig­keit des Unrechts macht es heute schwer, das Enga­ge­ment so vieler Juristen für das NS-Regime und ihre späte­ren Recht­ferti­gungs­ver­suche zu verste­hen. Was damals Recht war, war eben nur selten Recht. Häufig war es von Beginn an grau­sames Unrecht! Umso erstaun­licher bleibt es, dass nach 1945 in West­deutsch­land der Wieder­auf­bau eines demo­kra­tischen Rechts­staates gelang, obwohl das juristi­sche Perso­nal weit­ge­hend iden­tisch blieb. Dieser Umstand hat den Juristen den Ruf einge­tra­gen, wie kaum ein ande­rer Berufs­stand abhän­gig vom Zeit­geist und anfäl­lig für Ideo­logie zu sein. Wie rasch auch heute schein­bar fest­gefüg­te Grund­sätze unse­rer Rechts­ord­nung in Frage gestellt werden, zeigt die Debat­te um eine wirk­same Terro­ris­mus­bekämp­fung. Feind­straf­recht, Folter oder Bürger­opfer, das sind die Stich­wor­te einer Diskus­sion, in der ele­men­tare Indi­vidual­rechte und feste Schran­ken staat­licher Gewalt leicht­fertig in Frage gestellt werden. Ich meine, wir müssen uns vor solchen Versu­chun­gen des juri­sti­schen Zeit­geistes wapp­nen. Wir müssen uns daher immer wieder über den Wert des Rechts­staates verge­wis­sern. Wir müssen uns daran erin­nern, welch’ schreck­liche Folgen seine Zerstö­rung in der Vergan­gen­heit hatte, und wir dürfen die Opfer einer Justiz ohne Gerech­tigkeit nicht ver­ges­sen. Bei alledem ist diese Aus­stel­lung eine wert­volle Hilfe und deshalb bleibt sie auch in Zukunft so wichtig.

Texte und Bilder wurden mit freundlicher Genehmigung des Bundesministeriums der Justiz in das Webangebot des Gerichts übernommen.