Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Versand von Entscheidungen

Kontakt auf Tastatur

Entscheidungen des Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Branden­burg können schriftlich (per Post oder Telefax) oder per E-Mail angefordert werden.

Kosten

Die Übersendung von Entscheidun­gen ist kosten­pflichtig.
Für jeden Entscheidungs­abdruck in Papier­form (auch per Telefax) wird eine Gebühr in Höhe von 12,78 EUR (Berlin) bzw. 0,50 EUR pro Seite (Branden­burg) erhoben. Bei der Versen­dung von Entschei­dungen per E-Mail beträgt die Gebühr je Entschei­dung 1,50 EUR. Für Behörden, Körper­schaften des öffent­lichen Rechts und Tages­zeitungen/Rund­funk entstehen keine Gebühren.

Entscheidungen, die das Oberverwaltungs­gericht in der Rechtsprechungs­datenbank des Landes Berlin veröffentlicht hat, können dort kosten­frei abgerufen werden.

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