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Versand von Entscheidungen
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg können schriftlich (per Post oder Telefax) oder per E-Mail angefordert werden.
Kosten
Die Übersendung von Entscheidungen ist kostenpflichtig.
Für jeden Entscheidungsabdruck in Papierform (auch per Telefax) wird eine Gebühr in Höhe von 12,78 EUR (Berlin) bzw. 0,50 EUR pro Seite (Brandenburg) erhoben. Bei der Versendung von Entscheidungen per E-Mail beträgt die Gebühr je Entscheidung 1,50 EUR. Für Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Tageszeitungen/Rundfunk entstehen keine Gebühren.
Entscheidungen, die das Oberverwaltungsgericht in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin veröffentlicht hat, können dort kostenfrei abgerufen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung
Kontaktdaten
Hier können Sie die benötigten Gerichtsentscheidungen anfordern:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
z.H. Frau Wunderlich
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin
Telefon: (030) 90149 – 8829
Telefax: (030) 90149 – 8808
E-Mail (nur für die Anforderung von Entscheidungen):
entscheidungsversand@ovg.berlin.de.
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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- (030) 90149-80
- Fax:
- (030) 90149-8808
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