Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des Berliner Intermediärs vom 10.-11.10.2026

Aufgrund von kurzfristigen Wartungsarbeiten kann es am Wochenende (Samstag, den 10.10.2026 und Sonntag, den 11.10.2026) zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des Berliner Intermediärs kommen. Nachrichten, die über den elektronischen Rechtsverkehr versandt werden, können nur mit einer Verzögerung bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten übersenden Sie Ihre Schriftsätze daher bitte per Fax.

Versand von Entscheidungen

Kontakt auf Tastatur

Entscheidungen des Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Branden­burg können schriftlich (per Post oder Telefax) oder per E-Mail angefordert werden.

Kosten

Die Übersendung von Entscheidun­gen ist kosten­pflichtig.
Für jeden Entscheidungs­abdruck in Papier­form (auch per Telefax) wird eine Gebühr in Höhe von 12,78 EUR (Berlin) bzw. 0,50 EUR pro Seite (Branden­burg) erhoben. Bei der Versen­dung von Entschei­dungen per E-Mail beträgt die Gebühr je Entschei­dung 1,50 EUR. Für Behörden, Körper­schaften des öffent­lichen Rechts und Tages­zeitungen/Rund­funk entstehen keine Gebühren.

Entscheidungen, die das Oberverwaltungs­gericht in der Rechtsprechungs­datenbank des Landes Berlin veröffentlicht hat, können dort kosten­frei abgerufen werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich gern zur Verfü­gung

Kontaktdaten

Hier können Sie die benötigten Gerichts­entscheidungen anfordern:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
z.H. Herrn Richter
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin

Telefon: (030) 90149 – 8740
Telefax: (030) 90149 – 8808

E-Mail (nur für die Anforderung von Entscheidungen):
entscheidungsversand@ovg.berlin.de.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg