Energie

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Postanschrift:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin

Telefon/Telefax:

Telefon: (030) 90149 – 80
Telefax: (030) 90149 – 8808

E-Mail/Kontaktformular:

Wichtiger Hinweis:

Mit dem Kontaktformular oder sonst per E-Mail können keine Klagen, Eil­anträ­ge oder Rechts­mit­tel gegen Ent­schei­dungen der Verwaltungsgerichte einge­reicht werden. Auch Schrei­ben in laufen­den oder abge­schlos­senen Verfah­ren (Akteneinsicht, Dienst­auf­sichtsbe­schwer­den, Ein­gaben) können auf diesem Wege nicht über­sandt werden. Eine Weiter­lei­tung derar­tiger Schrei­ben erfolgt nicht. Lau­fende Fristen werden nicht gewahrt!

Nutzen Sie bitte für derartige Schreiben, sofern Sie über eine elek­troni­sche Signa­tur verfügen, das Elektro­nische Gerichts- und Verwal­tungs­post­fach. Ansonsten können Sie Ihr Schreiben nur per Post oder per Tele­fax übersenden.

Hier können Sie das Kontaktformular aufrufen.

Pressestelle:

Telefon:
(030) 90149 – 8920

E-Mail (nur für Presseanfragen):
pressestelle@ovg.berlin.de

Entscheidungsversand:

Telefon:
(030) 90149 – 8829

E-Mail (nur für die Anforderung von Entscheidungen):
entscheidungsversand@ovg.berlin.de

Datenschutzerklärung für E-Mails und das Kontaktformular:

Wenn Sie uns eine E-Mail oder eine Nach­richt per Kontakt­formu­lar senden, so erhe­ben, speichern und verar­beiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwick­lung Ihrer Anfra­gen und für die Korres­pon­denz mit Ihnen erfor­der­lich ist. Wir behan­deln Ihre Daten entspre­chend den Bestim­mungen des Daten­schutz­rechts und treffen gene­rell größt­mögli­che Vorkeh­run­gen für deren Sicher­heit.

Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Daten­über­tra­gung über das Inter­net unge­sichert erfolgt und die Daten somit theore­tisch von Unbe­fug­ten zur Kennt­nis genom­men oder auch verfälscht werden könn­ten.

Elektronische Zugangseröffnung:

Für die Übermittlung elektronischer Doku­mente, die mit einer quali­fizier­ten elek­tro­nischen Signa­tur ver­sehen sind, wird die elektro­ni­sche Zu­gangs­eröff­nung gemäß § 3a Abs. 1 Verwal­tungs­ver­fahrens­gesetz nur für das Elek­troni­sche Ge­richts- und Ver­waltungs­post­fach des Ober­verwaltungs­ge­richts Ber­lin-Bran­den­burg erklärt.
Für formlose Mittei­lun­gen an das Ober­verwal­tungs­gericht wird der Zu­gang über das Kontakt­formu­lar eröff­net.