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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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Mit dem Kontaktformular oder sonst per E-Mail können keine Klagen, Eilanträge oder Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte eingereicht werden. Auch Schreiben in laufenden oder abgeschlossenen Verfahren (Akteneinsicht, Dienstaufsichtsbeschwerden, Eingaben) können auf diesem Wege nicht übersandt werden. Eine Weiterleitung derartiger Schreiben erfolgt nicht. Laufende Fristen werden nicht gewahrt!
Nutzen Sie bitte für derartige Schreiben, sofern Sie über eine elektronische Signatur verfügen, das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Ansonsten können Sie Ihr Schreiben nur per Post oder per Telefax übersenden.
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Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erklärt.
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