Energie

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Barriere­freiheit

Symbolbild mit Piktogrammen zum Thema Behinderung

Zugänglichkeit des Gebäudes

Zugang rollstuhlgeeignet Rollstuhlgeeigneter Ein- und Ausgang:
Auf einen Rollstuhl angewiesene Personen werden nach Meldung in der Pförtnerloge am Haupteingang Hardenbergstraße 31 (Klingel links vor dem Haupteingang) über den Seiteneingang an der Hardenbergstraße in das Gebäude eingelassen. Zum Verlassen des Gebäudes rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 90149-8800 in der Pförtnerloge an, damit Sie hinausbegleitet werden können.

Aufzug rollstuhlgeeignet Rollstuhlgeeigneter Aufzug:
Das Gebäude verfügt über einen rollstuhlgeeigneten Aufzug, mit dem alle Etagen erreicht werden können.

WC rollstuhlgerecht Rollstuhlgerechtes WC:
Im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe zu dem rollstuhlgeeigneten Aufzug befindet sich ein rollstuhlgerechtes WC.

Zugänglichmachung von Dokumenten

Blinde und sehbehinderte Personen haben gemäß § 191a GVG das Recht, zu verlangen, dass ihnen Schriftsätze und andere Dokumente in einem gerichtlichen Verfahren in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren erforderlich ist. Anforderungen und Verfahren richten sich nach der Zugänglichmachungsverordnung.