Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Zeugen, Sachverständige

Menschenmenge von oben

Zeuginnen und Zeugen

Zeuginnen und Zeugen sind Personen, die keine Verfahrensbeteiligten sind. Sie tragen zur Aufklärung eines Sachverhalts bei, indem sie über den jeweils maßgeblichen Vorgang berichten und Fragen des Gerichts hierzu beantworten.

Vom Gericht geladene Zeuginnen und Zeugen sind grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Falls sie dem anberaumten Termin unentschuldigt fernbleiben, können sie etwa verpflichtet sein, die hierdurch verursachten Kosten zu tragen und das Gericht kann ein zu zahlendes Ordnungsgeld festsetzen oder die zwangsweise Vorführung anordnen, Wer wegen einer Erkrankung nicht vor Gericht erscheinen kann, muss hierüber eine aussagefähige ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Vor Gericht sind Zeuginnen und Zeugen grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Ein Recht auf Aussageverweigerung besteht etwa für Ehegatten oder nahe Verwandte einer Prozesspartei. Bei Falschaussagen drohen Geld-oder Freiheitsstrafen.

Vom Gericht geladene Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für Verdienstausfall und notwendige Auslagen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Entsprechende Vordrucke sind der Ladung beigefügt.

Sachverständige

Sachverständige verfügen über ein besonderes Fachwissen und unterstützen das Gericht bei der Auswertung von Tatsachen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen vom Gericht bestellten Gutachterinnen und Gutachtern und Parteigutachten. Das Gericht ist auch bei gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht an die Schlussfolgerungen des Gutachtens gebunden sondern in der Beweiswürdigung frei. Gerichtlich bestellte Sachverständige haben einen Anspruch auf Vergütung.

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg