Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Kontakt auf Tastatur

Klagen, Eilanträge oder Rechts­mittel gegen Entschei­dungen der Verwaltungsgerichte oder Schrift­sätze in Gerichts­ver­fahren können als elektronische Dokum­ente über das Elektro­nische Gerichts- und Ver­waltungs­post­fach (EGVP) rechts­wirk­sam einge­reicht werden (§ 55a VwGO).

Voraussetzungen:

Dokumente wie etwa Klage- oder Rechts­mittel­schrift­sätze, die normaler­weise eigen­händig unter­zeich­net werden müssen, müssen bei Versand über das EGVP mit einer quali­fizier­ten elektro­nischen Signa­tur verse­hen sein.
Eine qualifizierte elektro­nische Signa­tur ist nicht erfor­derlich, wenn das elek­troni­sche Doku­ment auf einem siche­ren Über­mitt­lungs­weg (absen­der­authen­tifi­zierte De-Mail, beson­deres elek­troni­sches Anwalts­post­fach, beson­deres elek­troni­sches Behör­den­post­fach) eingereicht wird.

Die Einreichung von Klagen, Eilan­trägen oder Rechts­mit­teln gegen Entschei­dun­gen der Verwal­tungs­ge­richte und von Schrift­sätzen in gericht­lichen Verfah­ren mit einfa­cher E-Mail ist nicht möglich!

Besonderes elektronisches Anwalts- bzw. Behördenpostfach:

Das Oberverwaltungs­gericht über­sendet elek­troni­sche Doku­mente an beson­dere elek­troni­sche Anwalts­post­fächer und – nach Ab­sprache – an beson­dere elek­troni­sche Behör­den­post­fächer.
Seit dem 1. Januar 2018 sind Rechts­anwäl­tin­nen und Rechts­anwäl­te verpflich­tet, Zustel­lun­gen und den Zugang von Mittei­lungen über das beson­dere elek­tro­nische Anwalts­post­fach zur Kennt­nis zu nehmen (§ 31a Abs. 6 BRAO).

Hand auf der Maus neben einem Laptop

Weiterführende Links:

Nähere Informationen zum EGVP finden Sie hier:
Internetseite des EGVP
Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz.

Nähere Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie hier:
Internetseite der Bundesnetzagentur

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg