Am 1. Juli 2005 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg in Frankfurt (Oder) zum gemeinsamen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fusioniert. Dieses hat seinen Sitz in Berlin in der Hardenbergstraße 31 in Berlin-Charlottenburg und ist als Berufungs – und Beschwerdeinstanz für die Verwaltungsgerichte Berlin, Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.
Die Länder Berlin und Brandenburg gehören historisch zusammen und stehen nicht zuletzt in einer gemeinsamen Rechtstradition. Sie bilden für viele Menschen einen einheitlichen Lebensraum und sind deshalb natürliche Partner für eine landesgrenzenübergreifende Zusammenarbeit. Deshalb sind die Länder Berlin und Brandenburg übereingekommen, gemeinsame Fachobergerichte zu errichten. Dies geschieht nicht nur in dem Willen, eine effizientere Justizstruktur in der Region Berlin-Brandenburg aufzubauen, sondern auch in der Hoffnung, das weitere Zusammenwachsen der Länder zu fördern (Präambel zum Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004). Die Fusion der Obergerichte wird als Modellprojekt für die angestrebte Länderfusion Berlin-Brandenburg angesehen und bietet Gelegenheit, die Auswirkungen einer solchen Fusion in einem Teilbereich zu erfahren