Kein genereller subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige - 20/26
28.05.2026
Wehrpflichtige in der Russischen Föderation sind nicht allein aufgrund des zu erwartenden Wehrdienstes subsidiär schutzberechtigt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute entschieden. Dem im Jahr 2004 geborenen Kläger wurde vom Verwaltungsgericht Berlin subsidiärer Schutz zugesprochen, da es beachtlich wahrscheinlich sei, dass er sich dem Druck zu seiner Verpflichtung als so genannter „Vertragssoldat“ nicht werde widersetzen können. Kein genereller subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige - 20/26