Kulturförderung durch Auswärtiges Amt - 12/25
29.04.2025
Die Förderung des Auswärtigen Amtes für das Institut für Auslandsbeziehungen und damit für die Zeitschrift „Kulturaustausch“ ist nicht zu beanstanden. Das hat OVG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom heutigen Tag auf die Klage eines konkurrierenden Verlages entschieden. Die Klägerin ist eine Verlagsgesellschaft. Sie bringt die deutschsprachige Vierteljahreszeitschrift „Lettre International“ heraus. Kulturförderung durch Auswärtiges Amt - 12/25