Pressemitteilungen

Stapel von Zeitungen

Anbei finden Sie die aktuel­len Presse­mit­tei­lun­gen des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Ber­lin-Bran­den­burg. Älte­re Presse­mit­tei­lun­gen fin­den Sie in den unter “Menü” ange­zeig­ten Jahres­über­sich­ten.

Aktuelle Pressemitteilungen:

Verfahren zur Zuordnung zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden überwiegend rechtskräftig abgeschlossen - 25/26

10.07.2026
Mit sechs Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2026 haben die Klageverfahren um die Zuordnung von Gemeinden und Gemeindeteilen im Land Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weit überwiegend ihren rechtskräftigen Abschluss gefunden. Verfahren zur Zuordnung zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden überwiegend rechtskräftig abgeschlossen - 25/26

Ortsdurchfahrt Zeuthen: Ausbau der Landesstraße 401 kann beginnen - 23/26

03.07.2026
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Landesstraße 401 Ortsdurchfahrt Zeuthen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute in einem Klageverfahren entschieden. Der Kläger, ein Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau der Landesstraße 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen“ auf einer Länge von rund 2,3 km. Ortsdurchfahrt Zeuthen: Ausbau der Landesstraße 401 kann beginnen - 23/26

Genehmigung eines Windenergievorhabens: Schutzmaßnahmen für Kraniche und Fledermäuse rechtmäßig - 22/26

18.06.2026
Während der Brutzeit des Kranichs dürfen Windenergieanlagen in der Nähe von Kranichbrutstätten nicht gebaut werden. Außerdem müssen die Betreiber zum Schutz von Fledermäusen pauschale Abschaltzeiten hinnehmen, sofern noch keine genauen Erkenntnisse zu den tatsächlichen Fledermausaktivitäten vorliegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Juni 2026 entschieden. Genehmigung eines Windenergievorhabens: Schutzmaßnahmen für Kraniche und Fledermäuse rechtmäßig - 22/26

Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig - 21/26

03.06.2026
Die Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen die ihnen gewährte Zuwendung zurückzahlen, wenn sie aus den erhaltenen Bewilligungsbescheiden erkennen konnten, dass die Soforthilfe zu dem Zweck gewährt wurde, einen prognostizierten existenzbedrohenden Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden, und dieser Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute in drei Verfahren entschieden. Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig - 21/26

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg