Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen in Brandenburg nur noch ausnahmsweise zulässig - 19/26
29.04.2026
Die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das folgt aus dem heutigen Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Klägerin betreibt seit November 1995 einen Senioren-Wohnpark mit einer Kapazität von 117 Pflegeplätzen, aufgeteilt auf 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer. Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen in Brandenburg nur noch ausnahmsweise zulässig - 19/26