Brandenburgische Baugebührenordnung verstößt gegen Landesverfassung - 37/24
10.10.2024
Die Gebührenregelungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 5. Oktober 2016 sind nicht mit dem in Artikel 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg verankerten Konnexitätsgebot vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute in einem Normenkontrollverfahren entschieden. Brandenburgische Baugebührenordnung verstößt gegen Landesverfassung - 37/24