Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Eilantrag eines Stadtverordneten gegen Anberaumung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg auf den heutigen Abend scheitert auch vor dem Oberverwaltungsgericht – 15/24

Pressemitteilung vom 29.04.2024

Der Antragsteller hatte gegen die von der Kommunalaufsicht im Landkreis Ostprignitz-Ruppin verfügte Einberufung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg für den heutigen Abend geltend gemacht, sie kollidiere mit einer um 18.15 Uhr beginnenden Sitzung des Hauptausschusses in Kleinzerlang. Das Oberverwaltungsgericht hat ihn insoweit darauf verwiesen, dass die Mitglieder des Hauptausschusses es selbst in der Hand hätten, durch Unterbrechung oder Vertagung der Hauptausschusssitzung rechtzeitig zu der für 19.30 Uhr im Ortsteil Luhme-Heimland angesetzten Sondersitzung zu gelangen, um ihre Rechte und Pflichten als Mandatsträger wahrnehmen zu können. Im Übrigen fehle es an unabwendbaren Nachteilen, weil gegen in der Sondersitzung gefasste Beschlüsse bei Fehlerhaftigkeit der Ladung nachträglicher Rechtsschutz möglich sei.

Beschluss vom 29. April 2024 – OVG 12 S 9/24 –