Ortsdurchfahrt Zeuthen: Ausbau der Landesstraße 401 kann beginnen - 23/26
03.07.2026
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Landesstraße 401 Ortsdurchfahrt Zeuthen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute in einem Klageverfahren entschieden. Der Kläger, ein Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau der Landesstraße 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen“ auf einer Länge von rund 2,3 km. Ortsdurchfahrt Zeuthen: Ausbau der Landesstraße 401 kann beginnen - 23/26