Humboldthafen: Land Berlin muss über Anlegestelle für Elektro-Boote entscheiden - 8/26
29.01.2026
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt muss über den Antrag auf Errichtung eines Fahrgastanlegers für Boote mit Elektroantrieb am Berliner Humboldthafen entscheiden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 26. Januar 2026 entschieden. Der Kläger, ein Anbieter touristischer Spreefahrten, beantragte bei der Senatsverwaltung eine wasserrechtliche Genehmigung für eine solche Anlegestelle. Humboldthafen: Land Berlin muss über Anlegestelle für Elektro-Boote entscheiden - 8/26