Kein Anspruch auf Neuerstellung einer Anlassbeurteilung bei Erledigung des Anlasses - 32/26
25.09.2026
Beamte im Dienst des Landes Brandenburg haben keinen Anspruch auf Neuerstellung einer Anlassbeurteilung, wenn der die Beurteilung auslösende Anlass weggefallen ist. Das ergibt sich auch einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Klägerin, eine Beamtin im Polizeidient des Landes Brandenburg, wandte sich gegen eine Beurteilung, die ihr anlässlich einer begehrten Beförderung für den Zeitraum von Dezember 2016 bis November 2019 erstellt worden war. Kein Anspruch auf Neuerstellung einer Anlassbeurteilung bei Erledigung des Anlasses - 32/26