Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
Bauvorhaben für Geflüchtete in Pankow: Beschwerde erfolgreich – 5/24
Pressemitteilung vom 23.02.2024
Die Beschwerde dreier Naturschutzverbände gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 (VG 24 L 6/24) ist erfolgreich.
Das Bezirksamt Pankow hat mit Verfügung vom 10. Januar 2024 der Antragstellerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Rodung von Bäumen und Sträuchern auf Grundstücken in Pankow erneut untersagt. Die Antragstellerin möchte dort zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung zwei Neubauten errichten, die als Unterkünfte für Geflüchtete genutzt werden sollen. Der Antrag der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die erstinstanzliche Entscheidung geändert und den Antrag abgelehnt. Zwar erteilte das Bezirksamt zwischenzeitlich seine Zustimmung zu der Beseitigung der Bäume und sonstigen Vegetation, machte diese jedoch von der vorherigen Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Pflanzungen von Bäumen, Gehölzen und Stauden etc, abhängig. Mit ihrer Beschwerde haben die Naturschutzverbände berechtigte Zweifel aufgezeigt, ob die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen ausreichend sind. Außerdem hat der Senat an der planmäßigen Umsetzung der Maßnahmen vor der – für Ende Februar 2024 vorgesehenen – Beseitigung der Bäume und Sträucher durchgreifende Zweifel.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2024 – OVG 11 S 10/24 –
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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