Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

OVG hebt Erweiterung der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ um den Baublock 205 (u.a. Riehmers Hofgarten) auf - 19/24

Pressemitteilung vom 23.05.2024

In einem Normenkontrollverfahren haben sich Eigentümer von Wohneinheiten in der Anlage „Riehmers Hofgarten“ in Berlin-Kreuzberg gegen eine diese Anlage erfassende Rechtsverordnung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg gewandt, mit der der räumliche Geltungsbereich der aus dem Jahr 2004 stammenden Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ um den Baublock 205 (Yorckstraße/ Mehringdamm/Hagelberger Straße/Großbeerenstraße) im Jahre 2020 erweitert worden ist.

Eine Untersuchung aus dem Jahr 2015 hatte noch empfohlen, den Baublock 205 nicht an das bestehende Erhaltungsgebiet anzugliedern, da bereits knapp die Hälfte der Wohnungen in Eigentum umgewandelt und dort überwiegend bereits eine Aufwertung erfolgt sei, das Potential für energetische Sanierungen infolge des bestehenden Denkmalschutzes gering und ein Aufwertungsdruck nur in Teilen des Gebietes gegeben sei. Demgegenüber empfahl eine Untersuchung aus dem Jahr 2019, den Baublock 205 einschließlich der Anlage „Riehmers Hofgarten“ mit einzubeziehen. Hierauf stützte der Bezirk die streitgegenständliche Erweiterungsverordnung.

Der Senat hat diese aufgehoben. Er hat die Untersuchung aus dem Jahr 2019 als nicht plausibel angesehen, weil sie von einem hohen Aufwertungspotential für energetische Sanierungen und einem aus der Eigentümerstruktur resultierenden Aufwertungsdruck ausgegangen ist, ohne sich mit den gegenteiligen Annahmen des Vorgutachtens aus dem Jahre 2015 auseinanderzusetzen, und sie zudem widersprüchliche Angaben zu negativen städtebaulichen Folgen für die Infrastruktur enthält.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Urteil vom 23. Mai 2024 – OVG 10 A 14/20 –