Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
Bauvorhaben für Geflüchtete in Pankow: Beschwerde zurückgewiesen - 3/24
Pressemitteilung vom 15.02.2024
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des Bezirksamts Pankow von Berlin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Januar 2024 (VG 24 L 305/23) zurückgewiesen. Gegenstand des Eilverfahrens ist die (erste) naturschutzrechtliche Untersagungsverfügung vom 9. Oktober 2023, mit der das Bezirksamt der Antragstellerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Rodung von Bäumen und Sträuchern auf Grundstücken in Pankow untersagt hat. Die Antragstellerin möchte dort zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung zwei Neubauten errichten, die als Unterkünfte für Geflüchtete genutzt werden sollen. Das Verwaltungsgericht hatte dem Antrag der Bauherrin auf vorläufigen Rechtsschutz stattgeben (Pressemitteilung Nr. 3/24). Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb erfolglos.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2024 – OVG 11 S 2/24 –
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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