Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt – 14/19

Pressemitteilung vom 14.05.2019

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern in einem Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Ausstrahlung eines geänderten TV-Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl ablehnen durfte. Danach verstößt auch diese Wahlwerbung gegen den Straftatbestand des § 130 StGB Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung), weil eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer propagiert wird. Dem Argument der NPD, sie könne im Hinblick auf ihre Meinungsfreiheit verlangen, dass der RBB die eingereichte Wahlwerbung zu ihren Gunsten auslege, ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Ein Auslegungsspielraum bestehe hier nicht. Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren und den dort getroffenen Feststellungen zum politischen Konzept der NPD in Bezug auf Ausländer, Migranten und Minderheiten. Das Bundesverfassungsgericht sei davon ausgegangen, dass insoweit die Menschenwürde missachtet werde.

Beschluss vom 13. Mai 2019 – OVG 3 S 33.19 –