Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling „Nonne“ in zweiter Instanz gestoppt - 15/19

Pressemitteilung vom 17.05.2019

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf die Beschwerde des NABU die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung der Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ wiederhergestellt und damit die weitere Ausbringung des Insektizids über Kiefernwaldflächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark gestoppt.

Gegenstand des Verfahrens war eine vom Landesbetrieb Forst Brandenburg beantragte und durch das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) erteilte Genehmigung, das genannte Pflanzenschutzmittel mittels Helikopter über Waldflächen zu versprühen, die von dem Kiefernschädling „Nonne“ befallen worden sind. der. Das Verfahren war besonders eilbedürftig, weil die Schädlinge die befallenen Bäume in kurzer Zeit kahlgefressen und ihr Raupenstadium, in dem das Pflanzenschutzmittel Wirkung entfaltet, bald verlassen hätten.

Anders als das Verwaltungsgericht Potsdam hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag (sogenannte Verbandsklage) nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für zulässig gehalten. Der Antrag hatte auch in der Sache Erfolg, weil die Genehmigungsbehörde die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt hatte.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 17. Mai 2019 – OVG 11 S 40.19 -