Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
Terminhinweis: Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Griebnitzsee – 27/19
Pressemitteilung vom 20.09.2019
In der Verwaltungsstreitsache
OVG 2 A 13.18 u.a.
hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in zwanzig Normenkontrollverfahren betreffend den Bebauungsplan „Uferzone Griebnitzsee“ (Beklagte: Landeshauptstadt Potsdam)
Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Mittwoch, den 25. September 2019, und Donnerstag, den 26. September 2019, jeweils um 9.30 Uhr.
Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin,
Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage.
Streitgegenstand:
Gegenstand der 20 parallelen Normenkontrollverfahren ist der Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee” der Landeshauptstadt Potsdam, der auf der Babelsberger Seeseite einen öffentlichen Uferweg festsetzt. Die Landeshauptstadt hatte bereits 2007 einen entsprechenden Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee”) beschlossen, den das Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28. Mai 2009 für unwirksam erklärt hatte. Der jetzt streitgegenständliche Bebauungsplan Nr. 125 wurde erstmals am 7. November 2012 beschlossen. Die dagegen eingeleiteten Normenkontrollverfahren waren wegen eines von den Antragstellern und der Landeshauptstadt auf Anraten des Gerichts eingeleiteten außergerichtlichen Mediationsverfahrens zunächst ruhend gestellt worden. Die Landeshauptstadt hat den Bebauungsplan am 6. April 2016 nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Fehlerbehebung nochmals beschlossen. Das Mediationsverfahren ist im August 2018 ohne Ergebnis beendet worden, nachdem
die Landeshauptstadt einen von dem Mediator unterbreiteten Einigungsvorschlag zurückgewiesen hatte.
Allgemeine Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt.
Es wird ab 8.45 Uhr Einlass in den Sitzungsaal gewährt.
Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Da Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.
Hinweise für Medienvertreter:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Mobile IT-Geräte dürfen während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb benutzt werden. Im Falle eines die Kapazitätsgrenzen überschreitenden Medieninteresses bleibt die Einführung einer „Pool-Regelung“ vorbehalten. Parkplätze für Übertragungswagen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Tel.: (030) 90149-80
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