Wie funktioniert ein Business Improvment District (BID)?

Würfel mit dem Zeichen für Info

Im November 2014 hat der Senat mit dem Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Eigentümer_innen in Geschäftsstraßen die Möglichkeit zu geben, ihr Umfeld selbstständig zu verbessern und attraktiv zu gestalten.

Konkret ermöglicht es den Akteuren vor Ort einen sogenannten Business Improvement District zu gründen und eigenverantwortlich zu gestalten. So entstand 2018 an der Grenze zwischen Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf das erste BID Berlins.

Das Gebiet und die geplanten Vorhaben werden von den Akteuren selbst festgelegt. Die Maßnahmen sollen vor allem dazu dienen, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern und das Gebiet attraktiver zu gestalten. Für die Umsetzung können die Akteure vor Ort einen sogenannten Aufgabenträger beauftragen. Im Falle des BIDs am Ku’damm war dies die BID Ku’damm-Tauentzien GmbH.

Der Aufgabenträger entwickelt dann in enger Zusammenarbeit mit den Eigentümer_innen und den zuständigen Bezirken ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, welches den Eigentümer_innen zur Abstimmung vorgelegt wird. Wird ein bestimmtes Quorum erreicht, wird das vorgeschlagene Konzept anschließend öffentlich ausgelegt und kann von allen Beteiligten eingesehen und kommentiert werden.

Gibt es keine rechtlichen Einwände, wird eine Rechtsverordnung erlassen, die für alle Eigentümer_innen in dem zuvor definierten Gebiet verbindlich ist. Die finanziellen Mittel, die zur Durchführung der Maßnahme nötig sind, werden in Form einer Abgabe von den Eigentümer_innen erbracht. Aktuell wird die Bemessungsgrundlage der Abgabe im Rahmen der Novellierung des BIGs überarbeitet.

Während der Durchführung gibt es verschiedene Kontrollmaßnahmen, die die Tätigkeiten des Aufgabenträgers streng überwachen. Hierbei sind sowohl die zuständigen Bezirke als auch die Eigentümer_innen involviert.

Ein Business Improvment District hat eine maximale Laufzeit von fünf Jahren, kann jedoch nach Ablauf durch einen zweiten Antrag weitergeführt werden. Das Business Improvment District am Ku’damm bestand vom 8. Juni 2018 bis 8. Juni 2023, konnte jedoch aufgrund der ausstehenden Novellierung des Gesetzes nicht unmittelbar verlängert werden. Aktuell wird Ende 2024 mit einer rechtskräftigen Novelle gerechnet, die es ermöglicht an die vorherige Arbeit anzuknüpfen.