Drucksache - 0559/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
der sich aus der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB ergebenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE vom 22. Juni 2016 mit Deckblatt vom 15. November 2017 nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE (Anlage 2) wird beschlossen. |
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