Beschluss "Veränderungssperre V-52/28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31- 34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain"

Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 020 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die durch Verordnung vom 17. Februar 2021 (GVBl. S. 165) erlassene und am 28. Februar 2021 in Kraft getretene Veränderungssperre V-52/ 28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31- 34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain wird außer Kraft gesetzt.

Die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre wird als Rechtsverordnung (siehe Anlage zur beiliegenden Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung) erlassen.

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 020/ 22

  • Veränderungssperre V-52/ 28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31- 34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain

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