Gestreckter Mittelfinger gegenüber Ordnungsamtsmitarbeiter führt zu Geldstrafe wegen Beleidigung

Pressemitteilung Nr. 9 vom 15.01.2024

Am 3. März 2023 wurde auf dem Kottbusser Damm in Berlin ein Fahrzeug aufgrund verkehrswidrigen Parkens umgesetzt. Der zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamtes war dabei, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrsregelverletzung zu ahnden.
Während des Vorgangs wurde ein wartender Autofahrer ungeduldig und reagierte auf unangemessene Weise gegenüber dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Der betreffende Autofahrer zeigte seinen Unmut, indem er dem Mitarbeiter mit der rechten Hand deutlich sichtbar den Mittelfinger entgegenstreckte.
Der Autofahrer wurde vor Gericht gestellt und ist nun wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt worden. Insgesamt beläuft sich die Strafe auf 1800 Euro.
Diese Entscheidung unterstreicht die strafrechtliche Relevanz von unangemessenem Verhalten im Straßenverkehr, insbesondere im Dialog mit Ordnungskräften und verdeutlicht die Notwendigkeit, die Anweisungen der Ordnungskräfte zu respektieren.

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Joachim Wenz
Leiter Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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