Allgemeine Fragen

Förderprogramme

Antragstellung

Crowdfunding

Nach der Förderentscheidung

Deutsche Künstlerhilfe

Steuern

Migration und Aufenthalt

Wo bekomme ich Informationen zu den Förderprogrammen der Kulturverwaltung des Berliner Senats?

Zugang zu allen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa erhalten Sie unter: www.berlin.de/kulturfoerderung.

Ich suche ein Atelier. Gibt es geförderte Ateliers in Berlin?

Ja. Das vom Atelierbüro des Kulturwerk der bbk berlin GmbH in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und Partnern entwickelte Berliner Atelierprogramm verfügt über eine Vielzahl geförderter sowie mietpreis- und belegungsgebundener Ateliers und Atelierwohnungen, die über eine vom Senat berufene Auswahlkommission an Künstlerinnen und Künstler vergeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Atelierförderung.

Ich bin Berliner Künstlerin / Künstler und möchte mich durch einen Auslandsaufenthalt künstlerisch weiterentwickeln. Werden von der Kulturverwaltung des Berliner Senates Auslandsstipendien vergeben?

Ja, es werden eine Vielzahl von Auslandsstipendien vergeben. Detaillierte Informationen finden Sie unter Internationaler Kulturaustausch.

Ich bin Migrantin / Migrant und plane ein künstlerisches Projekt, welches die kulturellen Traditionen und speziellen Ausdrucksformen meiner Heimat zum Thema hat. Gibt es für interkulturelle Projekte Fördergelder vom Senat?

Ja, es gibt ein Programm, das spartenübergreifend künstlerische Projekte von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund, die in Berlin leben, fördert.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter Interkulturelle Projekte.

Gibt es in den einzelnen Bezirken Berlins Ansprechpartner für kulturelle Vorhaben/ Initiativen?

Es lohnt sich, angedachte kulturelle Projekte den jeweiligen Kunst- bzw. Kulturämtern in den Bezirken vorzustellen. Weitere Informationen und ein Kunst- bzw. Kulturamt in Ihrer Nähe finden Sie unter: Kultur in den Berliner Bezirken.

Gibt es spezielle Förderangebote für Künstlerinnen?

Ja, nähere Informationen finden Sie unter Künstlerinnenförderung.

Gibt es spezielle Förderungen für Projekte von Migrantinnen / Migranten?

Ja, im Bereich der Interkulturellen Projektarbeit wird von der Kulturverwaltung Projektförderung betrieben. Nähere Informationen unter Interkulturelle Projekte.

Wann findet die nächste Ausschreibung statt?

Detaillierte und spartenbezogene Informationen zu den Ausschreibungsterminen sind zu finden unter den Antragsfristen.

Welche Stipendien gibt es?

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gewährt eine Vielzahl von Stipendien an Berliner Künstlerinnen und Künstler. Die Übersichtsseite Förderprogramme bietet Zugang zu den Förderprogrammen – u.a. Stipendienprogrammen – der jeweiligen künstlerischen Sparten.

Ich bin eine ausländische Künstlerin / ein ausländischer Künstler und möchte gern nach Berlin kommen. Gibt es Aufenthaltsstipendien für Berlin?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein. Nähere Informationen unter Berliner Künstlerprogramm (BKP)

Wo könnte ich mich noch mit meinem Vorhaben bewerben?

Bei Fragen zu den Förderprogrammen des Berliner Senats stehen Ihnen die Ansprechpartner der jeweiligen Förderprogramme mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie online und in den Informationsblättern der einzelnen Förderprogramme.

Weitere Informationsquellen:

  • Kreativ Kultur Berlin ist das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende sowie erste Anlaufstelle und zentraler Wegweiser in der Hauptstadt zu Förder- und Finanzierungsfragen. Die erfahrenen Berater*innen informieren, beraten und vernetzen sparten- und branchenübergreifend – von Künstler*in bis Start-up. Weitere Unterstützung und Informationen zum Thema Förderung, zum Beispiel Tipps zur Antragstellung, gibt es in der Infothek von Kreativ Kultur Berlin.

In der Online-Datenbank Förderfinder werden aktuelle Förder- und Finanzierungsprogramme aus den Bereichen Kultur und Wirtschaft gelistet. Sparten- und branchenübergreifend in Berlin, Deutschland-, EU- und weltweit. Im Newsletter
„Kulturförderung“ werden einmal im Monat spartenübergreifend aktuelle Förderprogramme, Stipendien und Residenzen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene vorgestellt. Außerdem führt Kreativ Kultur Berlin regelmäßig Veranstaltungen zu förderrelevanten Themen durch, zudem gibt es Workshops und Netzwerkveranstaltungen. Zum Veranstaltungskalender.

Ich suche eine Direktberatung zur Kulturförderung. Gibt es so etwas in Berlin?

Bei Fragen zu den Förderprogrammen des Berliner Senats stehen Ihnen die Ansprechpartner der jeweiligen Förderprogramme mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie in den Informationsblättern der einzelnen Förderprogramme.

Das Team der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin berät und informiert kostenfrei zur Förderung kultureller Projekte, das ist ein Angebot für Berliner Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, Projektinitiator*innen, Vereine und Akteur*innen der Freien Szene. Das Beratungsangebot umfasst die Orientierung in der Förderlandschaft, die Fördermittelberatung, den Antragscheck sowie die offene Beratung für alle Fragen, bei denen es nicht um die Fördermittelakquise geht.

Wo finde ich Antworten zu Wirtschaft und Unternehmertum?

Im zentralen Internetportal von Creative City Berlin finden Sie Antworten in den FAQs zu Wirtschaft und Unternehmertum, u.a. zu Themen wie Gründerberatung, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie Coachingangebote.

Ich bin Studierende / Studierender an einer Berliner Hochschule bzw. Universität. Gibt es Beratungsangebote, um den Berufseinstieg zu erleichtern?

Das Career & Transfer Service Center der Universität der Künste (UdK) berät Studierende und Absolventinnen und Absolventen der UdK, der Kunsthochschule Berlin-Weißensee, der Hochschule für Musik “Hanns Eisler” und der Hochschule für Schauspielkunst “Ernst Busch” über Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellungen zur Selbstständigkeit.

Kann ich mich auch als Nicht-Berliner für Förderungen bewerben?

Nein, die Förderungen sind nur für Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.

Ich bin Ausländerin und Künstlerin / Ausländer und Künstler, mit Wohnsitz in Berlin. Kann ich mich für Förderungen des Berliner Senats bewerben?

Als Berliner Künstlerinnen und Künstler werden alle angesehen, die ihren Wohnsitz sowie ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben. Dabei kann es sich auch um ausländische Künstlerinnen und Künstler handeln, die zumindest vorübergehend in Berlin leben und künstlerisch arbeiten. Entscheidend ist, dass Sie in Berlin gemeldet sind und dies z.B. über eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt belegen können.

In welcher Höhe kann ich eine Senatsförderung beantragen?

Hierzu gibt es keine festgesetzten Höchstbeträge, diese unterscheiden sich je nach Förderprogramm.

Was unterscheidet ein Stipendium von einer Projektförderung?

Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung; nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden. Eine Projektförderung hingegen, muss mit Originalbelegen abgerechnet werden.

Wie muss mein Antrag aussehen bzw. was muss ich zusammen mit dem Antrag einreichen, um Fördergelder vom Senat zu bekommen?

Alle Antragsformulare und diesbezügliche Infoblätter mit Hinweisen zur Antragstellung finden sie unter den einzelnen Förderprogrammen.

Wie detailliert muss der Finanzierungsplan sein?

Die Anforderungen an den Finanzierungsplan sind in den einzelnen Förderbereichen unterschiedlich. Der Finanzierungsplan sollte grundlegende Angaben wie Personal- und Sachkosten beinhalten. Konkrete Hinweise erhalten Sie in den Informationsblättern der einzelnen Förderprogramme, dort finden Sie auch Musterfinanzierungspläne.

Welche Chancen hat mein Antrag?

Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Die Qualität eines Antrags wird in der Regel durch einen unabhängigen Beirat oder eine unabhängige Jury beurteilt. Die Mitglieder der jeweiligen Jury werden in der Regel im aktuellen Infoblatt des Förderprogramms aufgeführt.

Aus welchen Personen besteht die Jury?

Die Namen der Jury werden in der Regel mit der Ausschreibung des jeweiligen Förderprogramms veröffentlicht und werden in den Infoblättern aufgeführt. In einigen Bereichen beraten statt Jurys Beiräte über eingereichte Anträge.

Kann ich mich mehrmals hintereinander an derselben Ausschreibung beteiligen?

Bei den Arbeitsstipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler und den Recherchestipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler ist nur alle 2 Jahre eine Bewerbung möglich, bei den Atelierbesuchen der Förderkommission Bildende Kunst alle 3 Jahre. Bei den Arbeitsstipendien Neue Musik und Klangkunst gibt es eine einjährige Wartezeit für Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Für alle anderen Förderprogramme kann man sich jedes Jahr bewerben.

Sind die Anträge als Papierantrag oder elektronisch einzureichen?

Für die Mehrzahl unserer Förderprogramme ist eine elektronische Bewerbung über einen Online-Antrag möglich, mit dem auch alle Anlagen hochgeladen werden können. Weitere Informationen finden Sie im Antragcenter.

Ich habe Fragen zur / Probleme mit der Online-Antragstellung.

Bitte beachten Sie als Erstes die FAQs zum Online-Formular.
Sollten Sie dennoch Fragen zur Online-Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Anprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner im Informationsblatt des Förderprogramms.

Kann ein Dritter meine Bewerbung abgeben oder muss ich persönlich kommen?

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats ermöglicht für die Mehrzahl ihrer Förderprogramme eine elektronische Bewerbung über einen Online-Antrag. Auch die meisten Anlagen können dem Online-Antrag hinzugefügt werden. Sollte bei einem Förderprogramm noch eine Papierbewerbung vorgesehen sein oder Sie Anlagen wie Partituren, DVDs oder Kataloge einreichen wollen, können diese auch über Dritte oder über den Postweg eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise im aktuellen Informationsblatt des Förderprogramms.

Ich studiere noch. Kann ich mich dennoch für eine Förderung bewerben?

Grundsätzlich nein. Bitte beachten Sie die Bewerbungsvoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme. Sie finden diese auf der Webseite der Berliner Kulturverwaltung in der Beschreibung sowie in den Infoblättern der jeweiligen Förderprogramme.

Wie hoch ist die maximale Summe, die ich beantragen kann?

Diese sind je nach Förderprogramm unterschiedlich hoch. Den genauen Umfang der Förderung finden Sie auf der Webseite der Berliner Kulturverwaltung in der Beschreibung der jeweiligen Förderprogramme.

Wie wird über die Vergabe von Fördermitteln/ Zuschüssen entschieden?

Die Vergabe erfolgt im Regelfall auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury. Informationen zu den Mitgliedern einer Jury sind in den aktuellen Informationsblättern hinterlegt.

Wann tagt die Jury?

Die voraussichtlichen Termine der Förderentscheidungen sind unter Antragsfristen einzusehen.

In welchem Verhältnis stehen Crowdfunding und öffentliche Kulturförderung?

Kulturförderung ist die Gesamtheit der öffentlich finanzierten oder subventionierten Kultur innerhalb eines Gemeinwesens. Die Zuständigkeit der Kulturförderung ist in den jeweiligen Landesverfassungen verankert. So erfolgt in Berlin die Kulturförderung auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung – LHO in Form von Zuwendungen bzw. Zuschüssen. Gefördert werden grundsätzlich nur gemeinnützige Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. (Kommerzielle Kulturanbieter und -projekte fallen in den Bereich der Wirtschaftsförderung). Crowdfunding hingegen ist eine (noch) recht junge und die Kulturförderung ergänzende Form der Selbstfinanzierung. Die Finanzierung erfolgt hier durch eine Vielzahl von Fans und Unterstützerinnen und Unterstützern – fern des Antragswesens.

Für die Finanzierung meines Projekts möchte ich Crowdfunding mit öffentlicher Kulturförderung kombinieren. Ist das möglich?

Öffentliche Kulturförderung ist in der Regel Fehlbedarfsfinanzierung – egal ob Projekte oder Institutionen finanziert werden sollen. Was kostet das Projekt? (viel) Was nimmt es ein? (weniger). Die Differenz (den Fehlbedarf) finanziert die Förderung, es wird also nur die „Lücke“ geschlossen. Für die Akquise von zusätzlichen Geldern, sog. Drittmitteln, wie z.B. Crowdfunding, aber auch Spenden etc. ist das insofern relevant, als dass jeder über den im Antrag ausgewiesenen Fehlbedarf hinaus eingenommene Euro nicht dem Projekt zu Gute kommt, sondern zunächst einmal den Fehlbetrag reduziert. Beispiel: Nimmt ein Empfänger von Fördermitteln über Crowdfunding also nachträglich mehr Geld als erwartet ein, reduziert sich auch der Fehlbedarf. Die Differenz zwischen der ursprünglich gewährten Förderung und dem neuen, geringeren Fehlbetrag muss an den Fördergeber zurückgezahlt werden.

Wie kann ich mein Projekt so anlegen, dass mir meine Einnahmen über das Crowdfunding nicht wieder von der öffentlichen Förderung abgezogen werden?

Grundsätzlich sollten Sie sich vor Abgabe Ihres Förderantrags an die Ansprechpartnerinnen und -partner des jeweiligen Förderprogramms wenden, um den Finanzierungsplan hinsichtlich einer Crowdfunding-Position zu besprechen. Generell gibt es drei Wege, dies zu organisieren, allerdings mit unterschiedlichen Problemstellungen:
  1. Man startet erst eine Crowdfunding-Kampagne und stellt dann ergänzend den Antrag auf öffentliche Förderung. In diesem Fall werden die Crowdfunding-Einnahmen wie andere Eigen- oder Drittmittel behandelt. Risiko: Sollte die öffentliche Förderung nicht bewilligt werden, muss man einen anderen Geldgeber finden. Im ungünstigsten Fall kommt das Projekt nicht zustande. Oder: Man legt die Crowdfunding-Kampagne so an, dass das Projekt auch ohne eine öffentliche Förderung zumindest in Teilen realisierbar ist.
  2. Man baut die Einnahmen aus Crowdfunding als zu erwartende Drittmittel in den Kosten- und Finanzierungsplan mit ein. Bei einem mit der Antragstellung zu begründendem Umfang des Projektes (Ausgaben!) entsteht gleichwohl ein Fehlbetrag, der als Förderbedarf ausgewiesen wird. Risiko: Die Einnahmen aus Crowdfunding kommen nicht in der geplanten Höhe, dann muss man auf der Ausgabenseite abspecken können.
    Wenn mehr Einnahmen als geplant generiert werden, dann reduziert sich der Fehlbedarf. Gegebenenfalls kann man in Abstimmung mit der Kulturverwaltung das Projekt dann per Änderungsantrag ausweiten. Wichtig: Entsprechende Änderungsanträge müssen vor der Umsetzung gestellt werden!
  3. Man teilt das Projekt in zwei Teile und leitet zwei Finanzierungsprozesse ein. Bei einem Teilprojekt hat man einen Fehlbedarf und beantragt dafür eine öffentliche Förderung. Das zweite Teilprojekt finanziert man ausschließlich über Crowdfunding. (z.B. Ausstellung über Fehlbedarf; Katalog über Crowdfunding). Risiko: Die Einnahmen über Crowdfunding kommen nicht, dann muss man abspecken können.
    Es gilt zu beachten, dass Crowdfunding nicht zusätzlich genutzt werden darf, wenn man das Projekt schon beantragt hat und das Projekt bereits läuft. Dann kann man mit Crowdfunding nur etwas Zusätzliches machen, das zwar inhaltlich zum Projekt passt, aber im Antrag nicht auftaucht.

Muss die Crowdfunding-Kampagne abgeschlossen sein, bevor ich einen Antrag auf öffentliche Förderung stelle?

Das ist vom Förderprogramm abhängig. Bewirbt man sich für eine Förderung durch den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), muss der Crowdfunding-Gewinn als Drittmittel schon vor dem Antrag bestehen. EFRE-Mittel können nicht nachträglich mit Crowdfunding Maßnahmen ko-finanziert werden.
Bei Förderprogrammen des Landes Berlin können Antragsstellerinnen und Antragsteller in der Regel die benötigten Geldmittel auch nachträglich mit Mitteln aus Crowdfunding auffüllen. Hier muss man allerdings wieder beachten, dass bei einer Fehlbedarfsfinanzierung ein eventuell höherer Erlös aus dem Crowdfunding den Fehlbetrag, also die Fördersumme, mindert.
Wichtig: Die öffentlichen Fördermittel für das Projekt können von der Kulturverwaltung nur endgültig bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist. Bis dahin können Fördermittel nur in Aussicht gestellt werden!

Wo finde ich Zahlen, Fakten und weitere Infos zu Crowdfunding?

Kreativ Kultur Berlin bietet eine Crowdfunding-Erstberatung an. Weitere Informationen zum Thema Crowdfunding gibt es in dem Infothek-Artikel “Alles über Crowdfunding“ Berlin.

Welches Dokument gilt als verbindliche Förderzusage?

Eine Förderzusage ist noch nicht verbindlich, da diese nur eine Inaussichtstellung von Fördergeld bedeutet. Verbindlich wird die Zusage mit Erhalt des Zuwendungsbescheids. Nach dessen Erstellung dürfen die Ausgaben getätigt/ Projekte umgesetzt werden. Bei Stipendien oder Preisen erhalten Geförderte ein verbindliches Bewilligungsschreiben.

Ab wann bekomme ich die Fördergelder? Ab wann darf ich Ausgaben tätigen?

Im Falle einer Projektförderung dürfen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Ausgaben getätigt werden.

Gibt es eine Deadline für den Abschluss des geförderten Projekts? Bis wann muss ich die gesamte Fördersumme ausgegeben haben?

Im Zuwendungsbescheid wird ein Bewilligungszeitraum genannt – dieser muss eingehalten werden.

Muss ich nur die Summe, die ich von der Kulturverwaltung des Berliner Senats bekomme, abrechnen oder alle Gelder, die ich für das Projekt verwende?

Bei Projektförderungen müssen alle im Finanzierungsplan aufgeführten Gelder abgerechnet werden. Bei Stipendien und Preisen ist keine Abrechnung notwendig. Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpartnerinnen und -partner der Förderprogramme.

Was muss ich tun, wenn sich Kostenpositionen oder die Höhe der Kosten innerhalb des Kostenplans verändern?

Erhöhen sich Einzelpositionen um über 20%, so muss hierzu eine Mitteilung – Angabe der Einzelposition, neue Höhe und Gründe für die Abweichung – erfolgen. Grundsätzlich sollten alle Veränderungen innerhalb der einzelnen Kostenpositionen gemeldet werden. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern der jeweiligen Förderprogramme, sobald sich größere Veränderungen der Kostenpositionen ankündigen.

Was muss ich beachten, wenn ich Zuwendungsmittel erhalte?

Bitte sprechen Sie die Ansprechpartnerinnen und -partner der jeweiligen Förderprogramme dazu direkt an.

Wann bekomme ich meine Antragsunterlagen (Arbeitsproben) zurück?

Schriftliche Bewerbungsunterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung über das Ergebnis der Jurysitzung in der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten bei den Ansprechpartnerinnen oder -partnern der jeweiligen Förderprogramme abgeholt werden. Dafür empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Eine längere Aufbewahrung und eine postalische Rücksendung sind aus Kostengründen leider nicht möglich.

Warum wurde mein Antrag abgelehnt?

Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Erteilung einer Zuwendung von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Der Inhalt eines Antrags wird immer durch einen unabhängigen Beirat oder eine unabhängige Jury beurteilt. Die Beratungen der Jurys sind vertraulich, so dass keine Einzelinformationen herausgegeben werden können.

Ich bin durch widrige Umstände bzw. Alter/ Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten. Wo finde ich Unterstützung?

Die Deutsche Künstlerhilfe hat nach dem Willen ihres Gründers Theodor Heuss die Aufgabe, Schriftstellerinnen und Schriftsteller und Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und die durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, finanziell zu unterstützen. Die Zuwendungen aus der Künstlerhilfe sind Ehrengaben des Bundespräsidenten und sollen Ausdruck des Dankes und der Anerkennung sein. Sie sind keine Sozialleistung im Sinne sozialrechtlicher Bestimmungen und stellen keine Fördermaßnahme dar.

Spartenbezogene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Berliner Kulturverwaltung für die Deutsche Künstlerhilfe sind:

Bildende Kunst: Simone Hahn (030) 90228 534
Darstellende Kunst: Mareike Ligges (030) 90 228 711
Musik: Kirsten Junglas (030) 90228 252
Literatur: Wolfgang Meyer (030) 90228 536

Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung für Künstlerinnen und Künstlern in sozialen Notlagen stellt der Berufsverband Bildender Künstler Berlin auf seiner Webseite zur Verfügung.

Auch die Notgemeinschaft der deutschen Kunst unterstützt bedürftige Künstlerinnen und Künstler. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: (030) 304 3926.

Sind die Förderungen steuerpflichtig?

Solche Fragen sollten Sie sich grundsätzlich beim zuständigen Berliner Finanzamt beantworten lassen.

Sind Stipendien steuerfrei?

Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Berliner Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Zuwendungsbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde.

Wo muss ich den Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer stellen?

Über die Befreiung von der Umsatzsteuer entscheidet das jeweils zuständige Berliner Finanzamt, dort ist auch der Antrag einzureichen. Für diesen Antrag beim Finanzamt werden von der Kulturverwaltung Bescheinigungen ausgestellt.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung.

Wie muss mein Antrag aussehen, um von der Kulturverwaltung eine Bescheinigung zu bekommen, die ich beim Finanzamt zur Befreiung von der Umsatzsteuer vorlegen kann?

Informationen zur Antragstellung und Ansprechpartnerinnen und -partnern erhalten Sie unter Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung.

Was kostet eine solche Bescheinigung?

Informationen zur Antragstellung und Gebühren erhalten Sie unter Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung.

Lohnt es sich für mich, die Gebühren zur Befreiung zu bezahlen oder wären die zu zahlenden Umsatzsteuern geringer?

Es empfiehlt sich, Fragen zu steuerlichen Auswirkungen mit den zuständigen Steuerbehörden sowie mithilfe von Steuerberatern zu klären.

Wo kann man Fragen zur Ausländersteuer stellen?

Das für den Fragesteller zuständige Berliner Finanzamt ist auch für Fragen der Ausländersteuer zuständig.
Es kann auch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), nachgefragt werden. Dort werden unter den Stichworten “Steuerabzugspflicht und Entlastungsverfahren” Hinweise zum Einkommensteuergesetz, zum Doppelbesteuerungsabkommen sowie zahlreiche andere Auskünfte gegeben und Formulare zur Verfügung gestellt.

Gibt es speziell für künstlerische Projekte von Migrantinnen und Migranten Förderungen?

Ja es gibt seitens der Kulturverwaltung eine Projektförderung im Bereich Interkulturelle Projekte.

Wo kann ich eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen?

Die Künstlerin oder der Künstler muss sich beim Landeseinwohneramt melden.

Ich bin eine ausländische Künstlerin oder ein ausländischer Künstler. Wo muss ich einen Antrag auf Genehmigung selbstständiger Arbeit stellen?

Die Künstlerin oder der Künstler muss zunächst seinen / ihren entsprechenden Antrag beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)-Abt IV/ Ausländerbehörde stellen.
Es ist ratsam, der Antragstellung beim LABO eine Auflistung der künstlerischen Aktivitäten und Vorhaben beizufügen.

Ich bin Künstlerin / ein Künstler aus dem Ausland und möchte gern nach Berlin kommen. Gibt es Aufenthaltsstipendien für Berlin?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein. Nähere Informationen unter Berliner Künstlerprogramm (BKP)

Wo muss ich den Antrag stellen, um einen Wohnberechtigungsschein für Mehrraum zu erhalten?

Zuständig hierfür ist das eigene bezirkliche Wohnungsamt. Das für Sie zuständige Wohnungsamt finden Sie indem Sie unter voranstehenden Link auf den rechten Reiter “Weiterführende Informationen” klicken.

Ich habe ein im Ausland erworbenes Diplom. Kann ich dieses durch die Kulturverwaltung des Berliner Senates anerkennen lassen?

Eine Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen wird seit dem 01.Februar 2003 nicht mehr vorgenommen. Einzige Ausnahme hiervon gilt für Berechtigte nach §10 des Bundesvertriebenengesetzes.
Sie finden in der Datenbank ANABIN, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz aufgebaut wurde, Informationen über die Vergleichbarkeit von ausländischen mit deutschen Studienabschlüssen.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen im Vergleich mit der deutschen Ausbildung “Staatlich geprüfter Musiklehrer / Staatlich geprüfte Musiklehrerin” gibt es eine Ausnahme. Ansprechpartner in der Berliner Kulturverwaltung ist Uwe Sandhop: Tel.: (030) 90228 755.

Welche Möglichkeiten zur gesetzlichen Sozialversicherung bestehen für Kunstschaffende, Publizisten und deren Verwerter?

Angehörigen dieser Berufsgruppen steht die Möglichkeit offen, sich über die Künstlersozialkasse für das Alter und im Krankheitsfall sozial abzusichern. Bei Interesse finden Sie alle Informationen auf der Homepage der Künstlersozialkasse.

Was bedeutet barrierefrei und wie kann ich das in meiner Antragsstellung mitberücksichtigen?

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (BGG § 4).
In der Projektförderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa können Personal- und Sachkosten zur barrierefreien Gestaltung des Projektes beantragt werden.
In folgenden Anlagen im Antrag können Sie sich diesbezüglich äußern:
- Ausführliche Projektbeschreibung – konzeptionelle Beschreibung des barrierefreien Angebots
- Finanzierungsplan – Personal- und Sachkosten für barrierefreie Angebote angeben und erläutern
- Bestätigung des Präsentationsortes – Angaben zu barrierefreien Angeboten
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Barrierefreiheit in der Projektförderung.
Beim Abbau von Barrieren bzw. der Entwicklung barrierefreier Angebote sollten entsprechende Betroffenenverbände einbezogen werden.