Die Stipendien sind für die künstlerische/kuratorische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen, Kurator*innen (Einzelpersonen/Gruppen) im Bereich der visuellen Künste in Berlin bestimmt, die sich durch ihre Arbeit ausgewiesen haben.
Die künstlerische/kuratorische Entwicklung setzt insbesondere die Möglichkeit zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze voraus. Aus diesem Grund soll den Stipendiat*innen die Möglichkeit zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben gegeben werden, z.B.:
- zur Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema
- zur Entwicklung von Projekten
- zur Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken
- zur Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten
- zur Vermittlung, Dokumentation oder Publikation etc.
Fachliche Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer Arbeiten und die Qualität des Recherchevorhabens.
Voraussetzungen
- Antragstellende sollten eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige künstlerische/kuratorische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen können.
- Antragstellende leben und arbeiten in Berlin. Bei Gruppen sollen die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten.
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Bewerbungen sind wieder jährlich möglich. Der Zwei-Jahres-Rhythmus ist damit aufgehoben. Personen, die sich zuletzt für das Recherchestipendium 2024 beworben haben, können sich erneut bewerben.
- Antragstellende dürfen bei Antragsstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein. Das schließt das Ziel der Promotion mit ein. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen.
Umfang der Förderung
Die Recherchestipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert und werden in Raten von September bis Dezember gezahlt.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Recherchestipendien werden in der Regel am Jahresanfang des Antragsjahres ausgeschrieben.
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Online-Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Recherchevorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der künstlerische Lebenslauf mit Portfolio kann ggf. auf Englisch eingereicht werden.
Ihr Antrag wird geprüft.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Vergabeverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
In 2025 werden die Recherchestipendien erstmalig über ein teil-randomisiertes Vergabeverfahren vergeben (Definition „teil-randomisiert“: Etwas wird zum Teil durch Zufall entschieden.). Die Einführung ist ein Pilot der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ablauf des teil-randomisierten Vergabeverfahrens:
- Künstler*innen/Kurator*innen (Einzelpersonen/Gruppen) reichen online einen Antrag ein.
- Die Jury wählt alle Anträge aus, die den fachlichen Kriterien des Förderprogramms entsprechen.
- Alle durch die Jury ausgewählten Anträge werden durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt abschließend formal geprüft.
- Für die Vergabe der Stipendien werden die verbliebenen zulässigen Anträge mittels digitalem Losverfahren ausgelost.
Die Jurymitglieder für das Recherchestipendium Bildende Kunst 2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Über das Ergebnis der Verlosung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Juli 2025 per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler*innen, Kurator*innen sowie Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.