Recherchestipendien

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Stipendien sind für die künstlerische/kuratorische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren und künstlerischen oder kuratorischen Gruppen im Bereich der visuellen Künste in Berlin bestimmt, die sich durch ihre Arbeit ausgewiesen haben.

Die künstlerische/kuratorische Entwicklung setzt insbesondere die Möglichkeit zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze voraus. Aus diesem Grund soll den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben gegeben werden, z.B.:

  • zur Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema
  • zur Entwicklung von Projekten
  • zur Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken
  • zur Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten
  • zur Vermittlung, Dokumentation oder Publikation etc.

Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer Arbeiten und die Qualität des Recherche- und Arbeitsvorhabens.

Voraussetzungen

  • Antragstellerinnen und Antragsteller sollten eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen können.
  • Antragstellerinnen und Antragsteller leben und arbeiten in Berlin. Bei Gruppen sollen die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten.
  • Antragstellerinnen und Antragsteller sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Die Recherchestipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert und werden in Raten von September bis Dezember gezahlt.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Recherchestipendien werden in der Regel jeweils im Frühjahr des Antragsjahres ausgeschrieben.

Antragsstellung

Die Antragstellung ist ab voraussichtlich ca. Ende Januar 2024 online möglich.

Es ist nur eine Bewerbung alle 2 Jahre möglich. Das heißt, Antragsteller*innen, die sich im Jahr 2023 beworben haben, können sich erst 2025 wieder bewerben.

Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Bitte prüfen Sie sorgfältig Ihren Antrag vor elektronischer Absendung auf Vollständigkeit und Einhaltung aller formalen Vorgaben.

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Online-Informationsveranstaltungen

Das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH und die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt laden zu Informationsveranstaltungen ein. Antragsteller*innen erhalten die Gelegenheit, wichtige Informationen zu dem Recherchestipendium und zur Antragstellung zu bekommen sowie den Mitarbeiter*innen des Senats konkrete Fragen zu stellen.

Infosession

Wann? Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

  • Informationsblatt Bildende Kunst Recherchestipendien 2023

    PDF-Dokument (345.5 kB) - Stand: 08. Februar 2023

  • Info-Sheet

    PDF-Dokument (342.0 kB) - Stand: 08. Februar 2023

  • Erklärung zur GbR-Zugehörigkeit

    PDF-Dokument (188.0 kB) - Stand: 14. August 2023

FAQs Recherchestipendium Bildende Kunst 2023

1. Bewerbungsvoraussetzungen

  • Ich habe mich im Jahr 2023 beworben. Kann ich mich jetzt wieder bewerben?

    Nein. Es ist nur eine Bewerbung alle 2 Jahre möglich sein. Das heißt, Antragsteller*innen, die sich im Jahr 2023 beworben haben, können sich erst 2025 wieder bewerben.

  • Ich habe ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds Bonn für das Jahr 2024 erhalten. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • Ich bin Spielfilmproduzentin. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Nicht antragsberechtigt sind Designer*innen, Bühnenbildner*innen, Szenograf*innen, sowie Regisseur*innen, Drehbuchautor*innen und Kamerafrauen und –männer im Bereich von Dokumentarfilm und Spielfilm/Kinofilm. Gefördert werden ausschließlich die oben benannten Untersparten. Bei Medienkünstler*innen und/oder bei künstlerischem Film/Video muss ein Bezug zur Bildenden Kunst (überwiegende Präsentation der Arbeiten im Bereich von Ausstellungskontexten) aus dem Lebenslauf deutlich werden. Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstler*innen muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegen.

    Gefördert werden ausschließlich die im Informationsblatt benannten Untersparten: Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Urban Art/Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, digitale Kunst/Medienkunst, Performance.

  • Ich mache experimentellen Kurzfilm und/oder 2-Kanal-Videoinstallation. Meine Arbeiten werden zumeist in Ausstellungskontexten gezeigt. Kann ich mich bewerben?

    Ja.

  • Kann ich mich mit demselben Recherchevorhaben bewerben wie im vorletzten Jahr?

    Ja. Sie könnten dann evtl. die Beschreibung nochmals überarbeiten und das Recherchevorhaben gezielter formulieren.

  • Ich erhalte eine Projektförderung für ein Projekt in 2024. Kann ich mich bewerben?

    Ja. Projektförderungen sind mit Stipendien kombinierbar.

  • Ich erhalte ein Reisestipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhaltfür 2024. Kann ich mich trotzdem auch für das Recherchestipendium bewerben?

    Ja. Die Stipendien der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind miteinander kombinierbar bis zu einer kumulativen Summe von 24.000 €/Jahr. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kombination von Recherche- und Arbeitsstipendium im Bereich Bildende Kunst.

  • Ich habe mich für das Arbeitsstipendium beworben. Kann ich mich auch für das Recherchestipendium bewerben?

    Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Sie dürfen aber nur eins der beiden Stipendien annehmen.

  • Wir möchten uns als Gruppe bewerben. Wir sind 3 Personen. Zwei davon sind aus Berlin weggezogen. Können wir uns bewerben?

    Nein. Bei Gruppen muss die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten. Dies ist für alle Gruppenmitglieder durch die Einsendung einer Meldebestätigung oder von Vor- und Rückseite des Personalausweises nachzuweisen.
    Bei einer Gruppe von 2 Personen müssen beide in Berlin gemeldet sein.

  • Ich promoviere derzeit. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion), können sich nicht bewerben.

  • Ich bin Professor*in an einer Hochschule. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • Ich bin Student*in. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben. Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den Lebenslauf anhängen, Seite zählt nicht mit bei der maximal zulässigen Seitenanzahl der Datei „Lebenslauf mit Portfolio“).

  • Ich bin mit einem Studierendenvisum in Berlin. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • Kann ich mich auch als Nicht-Berliner für das Stipendium bewerben?

    Nein, die Stipendien sind nur für Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.

  • Ich bin Künstlerin / ein Künstler aus dem Ausland und möchte gern nach Berlin kommen. Kann ich mich für dieses Stipendium bewerben und es für meinen Aufenthalt in Berlin nutzen?

    Nein. Das Stipendium richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Berlin liegt. Dies muss mit dem Antrag nachgewiesen werden.
    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein. Nähere Informationen unter Berliner Künstlerprogramm (BKP).

  • Was sind (unter anderem) häufige formale Fehler, die zum Ausschluss des Antrags führen?
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Antragsformular englischsprachig
    • Keine Meldebescheinigung eingereicht (z.B. nur Vorderseite Personalausweis oder nur Pass, Meldeadresse nicht ersichtlich)
    • CV/Portfolio zu lang
    • Bei Gruppen: GbR-Vertrag oder –Erklärung fehlt

    Bitte beachten Sie das Informationsblatt für alle Detailfragen!

  • Welche Chancen hat mein Antrag?

    Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Die Qualität eines Antrags wird durch eine unabhängige Jury beurteilt.

  • Ich benötige eine ausführliche Einzelberatung, da dies mein erster Antrag ist, und ich nicht sicher bin, wie er aussehen sollte. Gibt es so etwas in Berlin?

    Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung ist ein kostenloses Angebot für die Berliner Kulturszene und umfasst eine Website mit großer Förderdatenbank und Tipps zur Antragstellung, kostenlose persönliche Orientierungsberatung und Antragscheck sowie regelmäßige Infoveranstaltungen zu aktuellen Förderthemen. Das Team von Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung berät Kulturschaffende, Vereine und Institutionen aller Sparten zu Fragen von öffentlicher und privater Förderung und hilft bei der Suche nach möglichen Drittmitteln.

    https://www.kreativkultur.berlin/de/beratung/kulturfoerderberatung/

  • Was unterscheidet ein Stipendium von einer Projektförderung?

    Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung; nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden. Eine Projektförderung hingegen muss mit Originalbelegen abgerechnet werden.

  • Ich erhalte ein anderes Stipendium für das selbe Jahr und/oder den selben Zeitraum. Kann ich mich bewerben?

    Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Ob Sie das Stipendium auch annehmen dürfen, wenn es Ihnen von der Jury zugesprochen worden ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Erhalten Sie bereits ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds Bonn oder ein Arbeitsstipendium Bildende Kunst aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Höhe von 24.000€? Dann ist eine Förderung durch das Recherchestipendium nicht möglich. Mit zeitgleichen Stipendien aus Corona-Mitteln des Bundes für das Jahr 2024 (z.B. NEUSTART) ist das Recherchestipendium ebenfalls nicht kombinierbar. Der Stipendienzeitraum des Recherchestipendiums ist nicht verschiebbar.
    • Erhalten Sie ein anderes Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Europa? Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar. Sie dürften also das Recherchestipendium nur dann annehmen, wenn Sie von uns noch kein anderes Stipendium von mehr als 16.000€ erhalten haben. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kombination Arbeits- und Recherchestipendium Bildende Kunst. Diese Kombination ist generell nicht zulässig.
    • Erhalten Sie eine Projektförderung? Projektförderung und das Arbeitsstipendium Bildende Kunst sind frei kombinierbar.
    • Für das Jahr 2024 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben.

    Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Recherchestipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird. Bei vielen NEUSTART-Stipendien ist dies z.B. der Fall, so dass ein gleichzeitiger Erhalt faktisch ausgeschlossen ist.

    Es besteht die Verpflichtung, bei Inaussichtstellung oder Erhalt weiterer Stipendien aus Mitteln des Landes Berlin oder des Kunstfonds Bonn nach Antragstellung oder währende der Stipendienlaufzeit unverzüglich per Email an BK.stipendien@kultur.berlin.de Mitteilung zu machen.

2. Antragsformalia

  • Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

    Der Bewerbungsprozess startet voraussichtlich Ende Januar 2024. Ende der Antragsfrist ist der 21. März 2024, 18:00h.

  • Ich habe ein 30-seitiges Portfolio vorbereitet. Im Infoblatt steht, dass die Datei „Lebenslauf mit Portfolio“ nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich es trotzdem mit 30 Seiten einreichen?

    Nein. Lebensläufe mit Portfolio mit einer Länge von mehr als 10 DIN A4-Seiten inklusive aller Abbildungen werden nicht akzeptiert. Ein Deckblatt ist nicht vorgesehen. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen ggf. formal ausgeschlossen.

  • Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden (inklusive Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens). Die Anlage „Lebenslauf mit Portfolio“ darf englischsprachig sein.

  • Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?

    Nein, es muss zwingend auch die Rückseite des Personalausweises mit der Meldeadresse eingereicht werden.

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich den Termin nicht einhalten kann, wenn ich am 30.03.2023 Probleme mit dem Internet habe. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis zum 30.03.2023, 18:00h vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per Email einzusenden, gibt es nicht.

  • Was muss ich alles einreichen?

    Das Infoblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.

    Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Infoblatt vorzubereiten, bevor man den Online-Antrag in Angriff nimmt.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?

    - Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    - Wechseln Sie den Browser.

    Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen UNBEDINGT, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.

    Zu zusätzlichen technischen FAQs geht es auch hier: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php

  • Was ist ein Portfolio?

    Im Portfolio können Sie sich als Künstler*in/Kurator*in darstellen und z.B. repräsentative Projekte vorstellen. Das Portfolio sollte sich auf die letzten 3 Jahre konzentrieren. Sollten Sie aber auch ältere Informationen einbringen wollen, können Sie das selbstverständlich tun. Die Datei „Lebenslauf mit Portfolio“ ist auf 10 Seiten zu begrenzen (oder 11 Seiten mit Deckblatt). Dies gilt auch für Anträge von Gruppen.

  • Ich habe gelesen, dass das die Datei „CV mit Portfolio“ nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich auf den einzelnen Seiten mehrere Bilder einfügen? Also mehr als ein Bild pro Seite?

    Ja.

  • Ich habe einen nicht-deutschen Ausweis. Auf der Rückseite steht nicht meine Berliner Meldeadresse. Was mache ich dann?

    Nicht-europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie, aktuelle Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes plus Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten) einreichen.

    Europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?

    Nein. Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?

    Bitte senden Sie den aktuellen Titel plus Terminbestätigung ein. Ein Screenshot der Online-Terminvergabe reicht aus.

  • Was ist eine GbR-Erklärung?

    Wenn Sie als Künstler*innengruppe arbeiten, haben Sie möglicherweise bereits einen GbR-Vertrag. Diesen reichen Sie dann bitte ein. Sollten Sie sich erst für den Antrag zu einer GbR zusammenschließen, laden Sie bitte auf der Stipendien-Webseite den Vordruck „GbR-Erklärung“ herunter, lassen ihn von allen Beteiligten unterzeichnen und laden ihn im Online-Antrag hoch.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Europa keine steuer- oder privatrechtlichen Fragen hierzu beantworten kann. Bitte konsultieren Sie ggf. hierzu Ihre*n Steuerberater*in oder das zuständige Finanzamt.

  • Ich habe Fragen zur / Probleme mit der Online-Antragstellung.

    Haben Sie sich bereits die FAQs zum Online-Formular angeschaut? Sie finden sie hier:

    https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php

    Sollten Sie dennoch Fragen zur Online-Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner im Informationsblatt des Förderprogramms.

3. Nach dem Einreichen des Antrags

  • Ist mein Antrag eingegangen?

    Sie erhalten eine automatische Bestätigungs-Email mit Ihrer Antragsnummer, wenn Ihr Antrag eingegangen ist. Der Versand dieser Email kann je nach Auslastung des Systems bis zu einem Tag dauern.

  • Wann tagt die Jury?

    Voraussichtlich im Sommer.

  • Wann erfahre ich, ob mein Antrag Erfolg hatte?

    Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller*innen voraussichtlich im August per E-Mail informiert.

  • Was passiert danach?

    Nachdem alle Bewerber*innen über das Ergebnis des Juryverfahrens informiert worden sind (voraussichtlich Mitte/Ende August), erhalten die ausgewählten Stipendiat*innen per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (vorab per Email, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.

  • Erfahre ich, warum ich abgelehnt wurde?

    Die Inhalte der Jurysitzung sind vertraulich. Wir teilen daher nur das Endergebnis mit (ausgewählt für ein Stipendium / nicht ausgewählt). Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab.
    Sollte Ihr Antrag aus formalen Gründen nicht zum Juryprozess zugelassen worden sein (mögliche Gründe dafür s. weitere FAQ), teilen wir Ihnen dies zeitgleich mit den anderen Zu- und Absagen nach dem Juryprozess per Email mit.

  • Sind Stipendien steuerfrei?

    Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Berliner Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Stipendienbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde. Bitte haben sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Europa Sie zu Steuerfragen nicht beraten kann.

  • Verpflichtet mich ein Stipendium zu einer künstlerischen Gegenleistung?

    Nein, eine künstlerische Gegenleistung ist nicht erforderlich. Nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden.

  • Wie viele Stipendien werden in diesem Jahr vergeben?

    Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien steht noch nicht fest.

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.


Zugang zum Online-Antragsverfahren