Kofinanzierung (spartenoffen)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Mittel zur Kofinanzierung von künstlerischen Projekten. Es werden dadurch Anträge ermöglicht, bei denen der Nachweis eines Kofinanzierungsanteils Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Kontakt:

Kofinanzierungsfonds:

Miriam Glöckler (sie / ihr)

Tanzpakt:

Katharina Cufar