Bundesländer / gemeinsame Einrichtungen

Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ermöglicht den Ländern, die ihnen überantworteten Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der jeweiligen historischen, geographischen, kulturellen und politisch-sozialen Gegebenheiten zu gestalten und fortzuentwickeln. Gleichzeitig haben sie das Recht auf Zusammenarbeit und Selbstkoordinierung, mit der Möglichkeit, auch die hierfür nötigen Instrumente und Institutionen zu schaffen.

Zur Koordination der von Ihnen dominierten Politikfelder haben die Länder 1948 – noch vor der Konstituierung der Bundesrepublik – die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder. Im Kulturausschuss der KMK koordinieren die Länder ihre gemeinsamen Interessen im Bereich Kultur.
Die Kulturstiftung der Länder ist eine von allen 16 Ländern getragene Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Seit 1988 unterstützt sie insbesondere den Erwerb wichtiger und bewahrungswürdiger kultureller Zeugnisse mit Expertise und den ihr zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln. Wichtiges Kulturgut konnte so für öffentliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland gesichert werden.

Kultusministerkonferenz (KMK)

Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung "Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung. Kultusministerkonferenz (KMK)