Rückgabe NS-Raubkunst

Die Washingtoner Grundsätze in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (die sog. Washingtoner Prinzipien), brachten eine entscheidende Wende in der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs. Die Washingtoner Prinzipien verabschiedeten 42 Staaten und 14 nichtstaatliche Organisationen auf der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998. Sie legten das Fundament für die systematische Provenienzforschung und für die Rückgabe von geraubten Kulturgütern an überwiegend jüdische Opfer. In elf Leitprinzipien haben sich die Unterzeichnenden bereit erklärt, Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, zu identifizieren, die rechtmäßigen Eigentümer*innen und deren Erben zu finden und rasch die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu gerechten und fairen Lösungen zu gelangen.

Diesen Standpunkt haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Dezember 1999 in ihrer „Erklärung zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (der sog. Gemeinsamen Erklärung) bekräftigt. Die Gemeinsame Erklärung betont, dass die systematische Provenienzforschung und Rückgabe von NS-Raubgut zu den Kern- und Daueraufgaben öffentlicher kulturgutbewahrender Einrichtungen gehören. Gleichzeitig appelliert sie an privatrechtlich organisierte Einrichtungen und Privatpersonen, sich den Washingtoner Prinzipien anzuschließen.

Zur praktischen Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung erarbeiteten die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände 2001 eine Handreichung, die zuletzt im Dezember 2019 aktualisiert wurde. Die Handreichung bietet eine rechtlich nicht verbindliche Orientierungshilfe für die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst in öffentlichen wie auch privaten Museen, Bibliotheken und Archiven. Sie wendet sich an Verantwortliche für den Umgang mit Kulturgut wie auch an mit der Provenienzforschung befasste Personen. Auch allgemein Interessierte finden hier einen Überblick über die Materie und weiterführende praktische Informationen.

Bei Differenzen über die Rückgabe von Kulturgut können betroffene Einrichtungen und ehemalige Eigentümer*innen bzw. deren Erben die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ anrufen. Diese entstand 2003 auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kultusministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände. Die Kommission übernimmt eine Mediatorenrolle und kann zur Beilegung von strittigen Verfahren Empfehlungen aussprechen. Seit 2020 befindet sich die Geschäftsstelle der Kommission in Berlin.

Als zentraler nationaler und internationaler Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßiger Entziehung von Kulturgut fungiert in Deutschland das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, das 2015 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam errichtet wurde. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert die Provenienzforschung zu NS-Raubgut über finanzielle Zuwendungen, dokumentiert Kulturgutverluste als Such- und Fundmeldungen in seiner öffentlich zugänglichen Datenbank „Lost Art“ und stellt darüber hinaus Plattformen zur Verfügung, um das vorhandene Wissen zu bündeln und Akteur*innen der Provenienzforschung zu vernetzen. In Ergänzung zur Handreichung gab das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste im Herbst 2019 den Leitfaden „Provenienzforschung“ heraus, der als „praxisorientierter Werkzeugkasten“ für alle in der Provenienzforschung Tätigen praktische Hinweise, Fallbeispiele sowie wichtige Adressen, Quellen und Internetzugänge im Bereich der Provenienzforschung enthält. Zur besseren Unterstützung der Opfer des NS-Kulturgutraubs und ihrer Familien bietet das Zentrum seit Januar 2020 eine Kontakt- und Informationsstelle, den sog. Help Desk NS-Raubgut, in Berlin an.

Homepage des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Homepage der Beratenden Kommission