Über die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Leichter Sprache

Herzlich willkommen auf
der Internet-Seite der
Senats-Verwaltung für
Kultur und Europa.
In dem Text verwenden wir die Worte
Kultur-Verwaltung und
Europa-Verwaltung.
Beide sind Teil der
Senats-Verwaltung.
Die Kultur-Verwaltung beschäftigt sich mit Fragen der Kultur von Berlin.
Die Europa-Verwaltung beschäftigt sich mit Fragen von Europa.

Die Zeichnung zeigt einen Raum, in dem Kunst ausgestellt ist.

Kultur

Berlin hat ein großes
Angebot zu Kultur.
Das macht Berlin einzig-artig.
Kunst und Kultur sind sehr wichtig in Berlin.
Kunst wird von Menschen gemacht.
Das können zum Beispiel ein Bild sein oder ein Film.

Die Zeichnung zeigt zwei Menschen, die einander zugewandt sind.

Auch Kultur wird von Menschen gemacht.
Sie besteht aber nicht nur aus Dingen.
Zur Kultur gehört zum Beispiel auch die Sprache.
Kunst und Kultur ändern sich immer wieder.

Die Zeichnung zeigt eine Theaterbühne.
Die Kultur-Verwaltung fördert die Angebote für Kunst und Kultur. Das ist ihr sehr wichtig. Sie hilft zum Beispiel:
  • Künstler und Künstlerinnen
  • Museen
  • Theater.
Die Zeichnung zeigt ein Netzwerk von Computern um eine Weltkugel.
Die Kultur-Verwaltung arbeitet an vielen wichtigen Themen. Zum Beispiel:
  • kulturelle Bildung und Teilhabe
  • Barriere-Freiheit
  • Digitalisierung.
Die Zeichnung zeigt eine blau gefärbte Karte von Europa. Die Länder der Europäischen Union sind blau hinterlegt.

Europa-Verwaltung

Berlin ist nicht nur die Hauptstadt von Deutschland. Berlin ist auch eine wichtige Stadt in der Europäischen Union. Das kurze Wort für Europäische Union ist EU. Viele Länder in Europa sind Mitglied der EU. Auch Deutschland ist Mitglied. Die Haupt-Stadt der EU ist Brüssel. Berlin hat in Brüssel ein eigenes Büro. Die Europa-Verwaltung setzt sich ein für die Interessen von Berlin bei:
  • der Bundes-Regierung
  • der EU.
Die Zeichnung zeigt eine Gruppe von Menschen, umringt von Portraits. Die Menschen sind mit Linien verbunden.

Die Europa-Verwaltung tauscht sich aus mit anderen Städten in Europa.
Dafür gibt es ein Netzwerk.
In einem Netzwerk treffen sich Menschen.
Es treffen sich auch
Vereine oder Städte.
Alle haben
verschiedene Interessen.
In dem Netzwerk reden
die Mitglieder über
die Interessen.
Das Netzwerk heißt Eurocities.

Die Zeichnung zeigt eine Gruppe von Menschen, die an einem Tisch arbeiten.

Die Europa-Verwaltung ist auch Mitglied in der
Oder-Partnerschaft.
Sie arbeitet dort zusammen mit vielen polnischen Bezirken.

Die Fotografie zeigt zwei Menschen, die sich Informationen an einem Infostand geben lassen.

Die Europa-Verwaltung unterstützt viele Veranstaltungen.
Damit alle Berliner und Berlinerinnen Projekte kennen lernen.
Dort reden Berliner und Berlinerinnen über Europa.
Sie diskutieren auch über
EU-Themen.
Gemeinsam lernen alle andere Länder und Kulturen kennen.

Berlin ist auch
UNESCO-Welt-Erbe.
Die UNESCO ist Teil der UN.
In der UN sind viele Länder Mitglied.
Auch Deutschland ist dort Mitglied.

Die Zeichnung zeigt einen Menschen, der vor anderen bei einer Parlamentssitzung spricht.

Alle Mitglieder entscheiden gemeinsam.
Zum Beispiel:
Welche Plätze sind besonders?
Welche Bauwerke sind besonders?
Welche Städte sind besonders?
Die UNESCO hat bestimmt:
Berlin ist besonders.
Deshalb ist Berlin
UNESCO-Welt-Erbe.
Auch die Oberste
Denkmal-Schutz-Behörde gehört zur
Europa-Verwaltung.

Die Zeichnung zeigt eine Kirche, eine Moschee und eine Synagoge.

Auch der Beauftragte oder die Beauftragte für Kirchen, Religion und Welt-Anschauungs-Gemeinschaften gehört zur
Europa-Verwaltung.
Er oder sie achtet darauf, dass jeder seinen Glauben leben darf.
Niemand darf sich einmischen.
Auch der Staat darf sich
nicht einmischen.

Das gehört auch dazu

Zur Senats-Verwaltung gehören viele Einrichtungen. Zum Beispiel:
  • das Landes-Archiv
  • die Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
  • das Landes-Denkmal-Amt
  • das Brücke-Museum.

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen. Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können. Zum Beispiel:
  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
    Barriere-Freiheit ist ein Recht.
    Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
    Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
    Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

*Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.*

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
2. Im hellgrauen Feld steht: Digitale Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:
1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Digitale Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 12.07.2022.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.

Zum Beispiel für:
  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

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Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.
Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

Sie können sich weiter beschweren:
  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Abteilung 5

Postanschrift:
Klosterstr. 47
10179 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@SenInnDS.berlin.de