Über die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Leichter Sprache

Herzlich willkommen auf
der Internet-Seite der
Senats-Verwaltung für
Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Zeichnung zeigt einen Raum, in dem Kunst ausgestellt ist.

Kultur

Berlin hat ein großes
Angebot zu Kultur.
Das macht Berlin einzig-artig.
Kunst und Kultur sind sehr wichtig in Berlin.
Kunst wird von Menschen gemacht.
Das können zum Beispiel ein Bild sein oder ein Film.

Die Zeichnung zeigt zwei Menschen, die einander zugewandt sind.

Auch Kultur wird von Menschen gemacht.
Sie besteht aber nicht nur aus Dingen.
Zur Kultur gehört zum Beispiel auch die Sprache.
Kunst und Kultur ändern sich immer wieder.

Die Zeichnung zeigt eine Theaterbühne.
Die Kultur-Verwaltung fördert die Angebote für Kunst und Kultur. Das ist ihr sehr wichtig. Sie hilft zum Beispiel:
  • Künstler und Künstlerinnen
  • Museen
  • Theater.
Die Zeichnung zeigt ein Netzwerk von Computern um eine Weltkugel.
Die Kultur-Verwaltung arbeitet an vielen wichtigen Themen. Zum Beispiel:
  • kulturelle Bildung und Teilhabe
  • Barriere-Freiheit
  • Digitalisierung.
Die Grafik zeigt eine Gruppe von Personen, die sich im Arm halten.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Viele Menschen zusammen sind eine Gesellschaft.
Die Berliner Bürger und Bürgerinnen sind eine Gesellschaft.
Viele Bürger und Bürgerinnen gestalten die Gesellschaft mit.

Die Grafik zeigt eine Person, die einer anderen hilft. Daneben sind Geldscheine und -münzen abgebildet, die durchgestrichen sind.

Das heißt zum Beispiel:
Sie unterstützen Vereine, Kirchen oder andere Menschen.
Die Bürger und Bürgerinnen unterstützen freiwillig.
Sie bekommen dafür kein Geld.
Das Fachwort dafür ist: Ehrenamt.

Die Grafik zeigt eine Hand, die einen Wahlschein in eine Box wirft. Daneben ist ein Wahlzettel abgebildet.
Viele Bürger und Bürgerinnen gestalten die Gesellschaft mit, indem sie sich am politischen Leben beteiligen. Beteiligen heißt mitmachen. Zum Beispiel:
  • Sie gehen zu Wahlen.
  • Sie unterschreiben Petitionen.
    Petition ist ein Schreiben,
    in dem man zum Beispiel den Staat um etwas bittet.
  • Sie gehen zu Protesten.
    Ein Protest ist zum Beispiel eine Demonstration auf einer Straße.
Die Grafik zeigt eine Gruppe von Menschen, die die Hand heben. Der Hintergrund ist in Form der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Zivil-Gesellschaft hilft mit ihrer Arbeit:
  • die Demokratie zu stärken
    In einer Demokratie dürfen alle Menschen
    in der Politik mitentscheiden.
  • die soziale Gerechtigkeit zu fördern
    Das heißt: Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
  • die Rechte aller Bürger und Bürgerinnen zu schützen
Die Grafik zeigt eine Person mit Behinderung und eine weitere Person. Beide heben einen Arm.

Die Aufgabe der Senats-Verwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es, die Zivil-Gesellschaft zu stärken.
Damit alle Bürger und Bürgerinnen mitmachen können.

Sie fördert besonders Projekte, welche die Demokratie und die Freiwilligen-Arbeit. unterstützen. Projekte sind zum Beispiel:
  • die Berliner Freiwilligenbörse
  • der Demokratietag
Die Grafik zeigt zwei sich schüttelnde Hände.

Die Senats-Verwaltung unterstützt die Arbeit der Zivil-Gesellschaft.
Sie möchte, dass diese wichtige Arbeit von allen gesehen wird.

Mit besonderen Aktionen bedankt sich die Senats-Verwaltung bei der Zivil-Gesellschaft.

Berlin sagt Danke 2023
Es gibt den Aktionstag Berlin sagt Danke. An diesem Tag dürfen die Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen kostenlos oder für wenig Geld besondere Orte besuchen. Zum Beispiel:
  • den Zoo
  • das Fußball-Stadion
  • viele Museen
Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg 2023

Es gibt die Ehrenamtskarte Berlin Brandenburg.
Diese Karte bekommen Sie, wenn Sie ein Ehrenamtler oder eine Ehrenamtlerin sind.
Mit dieser Karte haben Sie viele Vorteile.
Zum Beispiel müssen Sie in vielen Museen nur den ermäßigten Eintritt bezahlen.

Die Zeichnung zeigt eine Kirche, eine Moschee und eine Synagoge.

Auch der Beauftragte oder die Beauftragte für Kirchen, Religion und Welt-Anschauungs-Gemeinschaften gehört dazu.
Er oder sie achtet darauf, dass jeder seinen Glauben leben darf.
Niemand darf sich einmischen.
Auch der Staat darf sich
nicht einmischen.

Das gehört auch dazu

Zur Senats-Verwaltung gehören viele Einrichtungen. Zum Beispiel:
  • das Landes-Archiv
  • die Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
  • das Brücke-Museum.

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen. Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können. Zum Beispiel:
  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
    Barriere-Freiheit ist ein Recht.
    Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
    Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
    Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

*Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.*

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
2. Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:
1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 17.05.2024.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.

Zum Beispiel für:
  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

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Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.
Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

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  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 15
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@SenInnDS.berlin.de